58 Finanzwesen.
Masse ist mithin so viel Silber enthalten, als aus der Propor
tion folgt:
1000 : 897 : 995 : x = 892,515.
Ohne Nemedium sollen aber 900 Grammen Silber in 200
Franken enthalten sein; mithin reduciren sich 100 Grammen, welche
gesetzlich in der entsprechenden Anzahl von Frankenstücken enthalten
sein sollten, durch die Annahme des Remediums in Minus auf so
viel Grammen Silber als aus der Proportion solgt:
900 : 892,515 = 100 : x = 99,16.
■ Ist also der Werth des Einfraukenstücks in irgend einer an
dern Geldeinheit ohne Remedium — W, so betragt derselbe mit
99 16
Berücksichtigung obigen Remediums nur . W — 0,9916 Tf.
Devalvation ist diejenige Valvation, wodurch ein Staat
Münzen ihrem Zahlwerthe nach herabsetzt, oder auch ganz verruft.
Sechster Abschnitt.
Falsche Münzen.
§. 44. Die von Falschmünzern gemachten Münzen sind ent
weder gegossen oder geprägt. Die gegossenen Münzen sind ins
besondere daran erkennbar, daß sie stumpf abgesetzte Umrisse, körnige
Oberflächen, Schwindstellen, Gnßbläschen und stumpfe Ränder haben.
Unter Schwinden versteht man die Eigenschaft der flüssigen
Metalle, sich nach dem Erkalten -in sich selbst zusammen zu ziehen.
Mit diesem Zurücktreten treten nun auch alle Umrisse zurück, so daß
sie, wenn sie auch scharf ausgeflossen waren, bei dem Erkalten um
so viel stumpfer werden müssen, als das Zurücktreten von den Form
wänden beträgt. Es geben indessen mehrere weiße Metallcomposi-
tionen scharfe Abgüsse; wenn aber auch der Guß noch so gut ge
rathen ist, so bleibt doch die Oberfläche noch rauh und matt, und
hat niemals das straffe Prägeansehcn.
Für Münzen der jetzigen Zeit gibt in Betreff der geprägten
Falschmünzen die Gravirung ein untrügliches Kennzeichen, und zwar
deswegen, weil alle Stempel, welche in einem Lande auf allen
seinen Münzstätten zur Prägung der nämlichen Sorte, z. B. der
Thaler, gebraucht werden, insgesammt Vervielfältigungen eines ein
zigen Stempels für die Vorderseite, und eines solchen für die Rück
seite der Münze sind. Die Gravirung aller dieser Stempel ist daher