Full text: Politische Arithmetik

62 Finanzwesen. 
475 + 14 2 / 9 ® : 325 + V/ 9 x = 12 : 4; 
daher 475 -s- 14 2 / 9 ^ — 3(325 4- l 7 / 9 x), woraus x — 56y 4 
Mark. 
In Beziehung auf den dritten Fall sollen aus 14-lvthigem und 
8-lvthigem Silber 30 Mark 12-lothiges Silber legirt werden. 
In der Mark 14-lvthigem Silber sind enthalten 14 Loth Silber 
und 2 Loth Kupfer; in der Mark 8-lvthigem Silber sind enthalten 
8 Loth Silber und 8 Loth Kupfer; werden nun x Mark von 14- 
lvthigem Silber und y Mark vom 8-lvthigen Silber genommen, so 
ist die Zusammensetzung wie folgt: 
14^ Loth Silber und 2x Loth Kupfer 
by ,i w // ® y n ir 
Es soll sich aber verhalten: 
14x —|— 8y : 2x + 8?/ = 12 : 4; 
daher lix + Sy — 3(2# + 8y); hieraus und aus der Gleichung 
x -j- y = 30 ergibt sich x = 20 und y — 10. 
II 
Bon den Wechseloperationen. 
Wechsel und Anweisungen. 
§. 47. Gegenseitige Forderungen zwischen zwei Orten können 
in der Weise ausgetauscht werden, daß die Geldübersendung ganz 
oder theilweise umgangen wird; so z. B. wenn ein Schuldner (A) 
des einen Orts feinen an einem andern Ort wohnenden Gläubiger 
(6) anweist, sich den Betrag seiner Forderung von einem Dritten 
(6), welcher ein Schuldner des Ersten (A) ist, auszahlen zu lassen. 
Anderer Fall. A in Leipzig hat eine Forderung an C in Berlin, 
und 8 in Leipzig hat dem 0 in Berlin eine Zahlung zu machen. 
Sind die gegenseitigen Forderungen von gleichem Belaufe, so kann 
die Geldübersendung gleichfalls umgangen werden, wenn der 8 dem 
A so viel zahlt, als er dem 8 schuldig ist, und wenn der 6 dem v 
eben so viel, nämlich so viel als er dem A schuldig ist, bezahlt. 
Geht der Austausch der Forderungen und Schulden von Seiten 
des A aus, so gibt er dem 6 für den ihm gezahlten Betrag eine 
zu dessen Gunsten lautende, an den C gerichtete, schriftliche Auffor 
derung zur Zahlung; der 6 Übermacht solche sofort seinem Gläu 
biger 0, welcher sie dem 6 vorzeigt. Diese schriftliche Zahlungs-
	        
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