Full text: Politische Arithmetik

66 Finanzwesen. 
Wechselkurs. 
§. 50. Im Wechselhandel wird, wie im Waarenhandel eine 
Einheit angenommen, auf welche sich die Preisbestimmung bezieht. 
Diese Einheit nennt man feste Zahl oder feste Valuta, im 
Gegensatze des veränderlichen Preises, der veränderlichen Va 
luta oder des Wechselcurses. 
Wenn in dem Ort des Wechselausstellers und Desjenigen, auf 
welchen der Wechsel gezogen ist, Buch und Rechnung in einem und 
demselben Gelde geführt werden, so wird gewöhnlich die Zahl 100 
als Einheit angenommen; entgegengesetzten Falls sind die Einheiten 
unterschiedlich angenommen. In Frankfurt a. M. z. B. ist die Wechsel 
einheit auf Berlin 60 Thlr. preußisch Courant, d. h. bei dem Ein 
und Verkaufe der Berltuer (d. h. der auf Berlin gezogenen) Wechsel 
bezieht sich der-Preis auf diese Einheit; wird z. B. ein Berliner 
Wechsel zum Curs 105 verkauft, so zahlt der Käufer so viel mal 
105 fl. des 24^2-fl.-Fußes, als 60 Thaler im Betrage des Wechsels 
enthalten sind. Für Wechsel auf Paris hat man eine andere Einheit 
in Frankfurt eingeführt, nämlich 200 Franken, und der Curs schwankt 
zwischen 93 und 94; u. s. w. 
Obgleich es in der Natur der Sache liegt, daß im Kaufhandel 
überhaupt der Käufer die dem veränderlichen Werthe der Waare 
entsprechende Summe Geldes hergibt, so wird gleichwohl an man 
chen Orten im Wechselhandel auf die entgegengesetzte Weise ver 
fahren, und so sagt man von irgend einem Wechselplatze, daß der 
selbe die veränderliche Zahl für die feste gebe, weil es auch Plätze 
gibt, welche die feste Valuta für die veränderliche geben. So zahlt 
man z. B. in London 1 Livre Sterling (feste Zahl) für bald mehr 
bald weniger als 25 Franken in Wechseln auf Paris. In einem 
solchen Falle entspricht eine größere Curszahl einem niedrigeren Preise, 
und eine kleinere Curszahl einem höhern Preise. 
Die Wechselkurse und Wechseleinheiten werden theils in wirk 
lich geprägten Münzen, und theils in fingirten oder Rechnungs- 
münzen (§. 28) ausgedrückt, wie z. B. in Beziehung auf letztere, 
in Banko-Mark (in Hamburg), in Wechselducaten, Wechselpistolen 
(in Madrid, Bilbao re.). 
Wechselcurszettel. 
§. 51. Auf großen: Handelsplätzen wird der Stand der Wechsel- 
curse täglich von Sensalen oder durch die Börse in gedruckten Listen, 
Curszettel genannt, veröffentlicht. Dies geschieht, in Beziehung 
auf die auswärtige Handelswelt, im Interesse des Platzes selbst,
	        
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