66 Finanzwesen.
Wechselkurs.
§. 50. Im Wechselhandel wird, wie im Waarenhandel eine
Einheit angenommen, auf welche sich die Preisbestimmung bezieht.
Diese Einheit nennt man feste Zahl oder feste Valuta, im
Gegensatze des veränderlichen Preises, der veränderlichen Va
luta oder des Wechselcurses.
Wenn in dem Ort des Wechselausstellers und Desjenigen, auf
welchen der Wechsel gezogen ist, Buch und Rechnung in einem und
demselben Gelde geführt werden, so wird gewöhnlich die Zahl 100
als Einheit angenommen; entgegengesetzten Falls sind die Einheiten
unterschiedlich angenommen. In Frankfurt a. M. z. B. ist die Wechsel
einheit auf Berlin 60 Thlr. preußisch Courant, d. h. bei dem Ein
und Verkaufe der Berltuer (d. h. der auf Berlin gezogenen) Wechsel
bezieht sich der-Preis auf diese Einheit; wird z. B. ein Berliner
Wechsel zum Curs 105 verkauft, so zahlt der Käufer so viel mal
105 fl. des 24^2-fl.-Fußes, als 60 Thaler im Betrage des Wechsels
enthalten sind. Für Wechsel auf Paris hat man eine andere Einheit
in Frankfurt eingeführt, nämlich 200 Franken, und der Curs schwankt
zwischen 93 und 94; u. s. w.
Obgleich es in der Natur der Sache liegt, daß im Kaufhandel
überhaupt der Käufer die dem veränderlichen Werthe der Waare
entsprechende Summe Geldes hergibt, so wird gleichwohl an man
chen Orten im Wechselhandel auf die entgegengesetzte Weise ver
fahren, und so sagt man von irgend einem Wechselplatze, daß der
selbe die veränderliche Zahl für die feste gebe, weil es auch Plätze
gibt, welche die feste Valuta für die veränderliche geben. So zahlt
man z. B. in London 1 Livre Sterling (feste Zahl) für bald mehr
bald weniger als 25 Franken in Wechseln auf Paris. In einem
solchen Falle entspricht eine größere Curszahl einem niedrigeren Preise,
und eine kleinere Curszahl einem höhern Preise.
Die Wechselkurse und Wechseleinheiten werden theils in wirk
lich geprägten Münzen, und theils in fingirten oder Rechnungs-
münzen (§. 28) ausgedrückt, wie z. B. in Beziehung auf letztere,
in Banko-Mark (in Hamburg), in Wechselducaten, Wechselpistolen
(in Madrid, Bilbao re.).
Wechselcurszettel.
§. 51. Auf großen: Handelsplätzen wird der Stand der Wechsel-
curse täglich von Sensalen oder durch die Börse in gedruckten Listen,
Curszettel genannt, veröffentlicht. Dies geschieht, in Beziehung
auf die auswärtige Handelswelt, im Interesse des Platzes selbst,