Full text: Politische Arithmetik

Wechseloperationen. 
73 
? fl. im 24VHM 
31,926 
1 
1 
10 Livre Sterling 
1 köln. M. f. Gold 
38,621 Friedrichsd'or 
9-Veo fl- im 24V2-fl.-Fuß. 
Resultat: 120,59 fl. 
Schwankungen und Grenzen des Wechselkurses. 
H. 53. Das Wechselpari für Wechsel auf ausländische Plätze 
ist das Aequivalent der Wechseleinheit im inländischen Gelde, wenn 
der Platz die veränderliche Valuta hat, und ste ist das Aequivalent 
derselben in ausländischem Gelde, wenn der Platz die feste Valuta 
hat (§. 50), und zwar, genau genommen, unter der Voraussetzung, 
daß der Wechsel sogleich eingelöst wird. Von diesem Pari weicht 
der Curs für kurzsichtiges Papier je nach den Handelsverhältnissen 
der mit einander wechselnden Plätze mehr oder weniger ab; und aus 
dem Curs für kurzsichtiges Papier ergibt sich, wie (im §. 51) ge 
zeigt worden, unter übrigens gleichen Umständen, der Curs für 
längere Sichten, wenn man die der Verfallzeit und dem Disconto- 
fuß entsprechende Zinsen von ersterm Curse abzieht. Verlangt Der 
jenige, welcher Wechsel zu verkaufen hat, mehr dafür, als die Geld 
übersendung einer dem Betrage des Wechsels entsprechenden Summe 
mit Zurechnung der Versendungskostcn betragen würde, so wird 
Derjenige, welcher die Zahlung zu machen hat, den letztem Weg 
einschlagen. Hierdurch bestimmt sich die Grenze, innerhalb welcher 
der Curs über Pari stehen kann, vorausgesetzt, daß man die Ueber- 
sendung machen und die zur Baarsendung etwa erforderlichen frem 
den Geldsorten austreiben kann. 
Wechselarbitrage 
§. 54. Steht der Ort Desjenigen, welcher nach einem andern 
Ort vermittelst Wechsel entweder Zahlungen machen, oder daselbst 
Gelder einziehen will, nicht im Wechselvcrkehr mit diesem Ort, so 
kann nicht direkt, sondern nur vermittelst eines dritten Platzes, welcher 
mit beiden Orten im Wechselverkehr steht, und deshalb Zwischen- 
platz genannt wird, vperirt werden. So hat z. B. Frankfurt a. M. 
keinen Wechselcurs auf Madrid, und wenn also ein Frankfurter da 
hin zu zahlen hat, so muß er den Gläubiger auf einen dritten Platz, 
etwa Amsterdam, für seine Rechnung trassiren, oder ihm durch den 
dritten Platz Rimessen machen lassen, wonach der Frankfurter da 
gegen dem Amsterdamer Hause die Deckung machen muß, wenn er 
nicht gerade eine Forderung an den Amsterdamer hat, die den Be-
	        
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