Wechseloperationen.
73
? fl. im 24VHM
31,926
1
1
10 Livre Sterling
1 köln. M. f. Gold
38,621 Friedrichsd'or
9-Veo fl- im 24V2-fl.-Fuß.
Resultat: 120,59 fl.
Schwankungen und Grenzen des Wechselkurses.
H. 53. Das Wechselpari für Wechsel auf ausländische Plätze
ist das Aequivalent der Wechseleinheit im inländischen Gelde, wenn
der Platz die veränderliche Valuta hat, und ste ist das Aequivalent
derselben in ausländischem Gelde, wenn der Platz die feste Valuta
hat (§. 50), und zwar, genau genommen, unter der Voraussetzung,
daß der Wechsel sogleich eingelöst wird. Von diesem Pari weicht
der Curs für kurzsichtiges Papier je nach den Handelsverhältnissen
der mit einander wechselnden Plätze mehr oder weniger ab; und aus
dem Curs für kurzsichtiges Papier ergibt sich, wie (im §. 51) ge
zeigt worden, unter übrigens gleichen Umständen, der Curs für
längere Sichten, wenn man die der Verfallzeit und dem Disconto-
fuß entsprechende Zinsen von ersterm Curse abzieht. Verlangt Der
jenige, welcher Wechsel zu verkaufen hat, mehr dafür, als die Geld
übersendung einer dem Betrage des Wechsels entsprechenden Summe
mit Zurechnung der Versendungskostcn betragen würde, so wird
Derjenige, welcher die Zahlung zu machen hat, den letztem Weg
einschlagen. Hierdurch bestimmt sich die Grenze, innerhalb welcher
der Curs über Pari stehen kann, vorausgesetzt, daß man die Ueber-
sendung machen und die zur Baarsendung etwa erforderlichen frem
den Geldsorten austreiben kann.
Wechselarbitrage
§. 54. Steht der Ort Desjenigen, welcher nach einem andern
Ort vermittelst Wechsel entweder Zahlungen machen, oder daselbst
Gelder einziehen will, nicht im Wechselvcrkehr mit diesem Ort, so
kann nicht direkt, sondern nur vermittelst eines dritten Platzes, welcher
mit beiden Orten im Wechselverkehr steht, und deshalb Zwischen-
platz genannt wird, vperirt werden. So hat z. B. Frankfurt a. M.
keinen Wechselcurs auf Madrid, und wenn also ein Frankfurter da
hin zu zahlen hat, so muß er den Gläubiger auf einen dritten Platz,
etwa Amsterdam, für seine Rechnung trassiren, oder ihm durch den
dritten Platz Rimessen machen lassen, wonach der Frankfurter da
gegen dem Amsterdamer Hause die Deckung machen muß, wenn er
nicht gerade eine Forderung an den Amsterdamer hat, die den Be-