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Finanzwesen.
wird, wenn sich der Pariser beim Einkäufe des Wechsels der Ver
mittlung eines Sensals bedient, so ist die Rimesse über London vor-
theilhafter, als die direkte. Der Pariser kann also so viel Livre
Sterl. in Londoner Wechseln einem. Commissionär in London über
machen, als er zum Einkäufe von Amsterdamer Papier verwenden
will, wonach der Londoner Commissionär das durch Einkassirung
der ihm übermachten Wechsel empfangene Geld, nach Abzug der für
Provision und Nebenauslagen ihm zukommenden Vergütung, zu
diesem Zweck verausgabt. Beim Eintreffen der Ordre in London
kann sich indessen der Curs auf Amsterdam geändert haben, und
der Pariser muß deshalb aus allen zu seiner Kunde gelangten Han
delsverhältnissen, welche auf den Wechselkurs influiren, erwägen,
ob es wahrscheinlich sei, daß die bei der Arbitrage als günstig sich
herausstellenden Curse sich bis zur Ausführung der beabsichtigten
Wechseloperation auch halten werden.
Hat hingegen der Pariser Gelder in Amsterdam zu erheben, so
ist, abgesehen von den Spesen, der Curs über Augsburg (211,5),
als größter, der günstigste, und mit Berücksichtigung der Spesen,
z. B. zu 4 / 2 Procent, beträgt derselbe so viel als aus der Propor
tion folgt:
100 : 99V2 --- 211,5 : x — 210,44 Franken.
Weil nun der direkte Curs kleiner ist, und noch um ungefähr
V10 bis Vs Pro cent durch die zu bezahlende Courtage kleiner wird,
wenn beim Verkaufe des auf Amsterdam gezogenen Wechsels die
Vermittlung eines Sensals gebraucht wird, so ist es für den Pariser
vortheilhafter'über Augsburg zu wechseln, als direkt zu ziehen.
Der Pariser kann also einem Augsburger Hause den Auftrag
ertheilen, so viel fl. holl, als er in Amsterdam zu erheben hat, für
seine (des Auftraggebers) Rechnung auf das betreffende Amster
damer Haus zu ziehen, und gleichzeitig auf den Auftragbesorger so
viel fl. ziehen, als er durch den Verkauf des auf Amsterdam gezo
genen Wechsels für seine Rechnung einnehmen wird.
Wechselspeculation.
Hätte der Pariser gleichzeitig nach Amsterdam zu zahlen und
eben so viel daselbst zu erheben, so würde sich zwar in Amsterdam
die Schuld gegen die Forderung ausgleichen, wenn aber der Pariser
in diesem Falle die Schuld durch eine Wechseloperation über London
abträgt, und die Einziehung der Forderung durch eine Wechsel-
operation über Augsburg bewerkstelligt, so gewinnt er, abgesehen von