Full text: Politische Arithmetik

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Finanzwesen. 
wird, wenn sich der Pariser beim Einkäufe des Wechsels der Ver 
mittlung eines Sensals bedient, so ist die Rimesse über London vor- 
theilhafter, als die direkte. Der Pariser kann also so viel Livre 
Sterl. in Londoner Wechseln einem. Commissionär in London über 
machen, als er zum Einkäufe von Amsterdamer Papier verwenden 
will, wonach der Londoner Commissionär das durch Einkassirung 
der ihm übermachten Wechsel empfangene Geld, nach Abzug der für 
Provision und Nebenauslagen ihm zukommenden Vergütung, zu 
diesem Zweck verausgabt. Beim Eintreffen der Ordre in London 
kann sich indessen der Curs auf Amsterdam geändert haben, und 
der Pariser muß deshalb aus allen zu seiner Kunde gelangten Han 
delsverhältnissen, welche auf den Wechselkurs influiren, erwägen, 
ob es wahrscheinlich sei, daß die bei der Arbitrage als günstig sich 
herausstellenden Curse sich bis zur Ausführung der beabsichtigten 
Wechseloperation auch halten werden. 
Hat hingegen der Pariser Gelder in Amsterdam zu erheben, so 
ist, abgesehen von den Spesen, der Curs über Augsburg (211,5), 
als größter, der günstigste, und mit Berücksichtigung der Spesen, 
z. B. zu 4 / 2 Procent, beträgt derselbe so viel als aus der Propor 
tion folgt: 
100 : 99V2 --- 211,5 : x — 210,44 Franken. 
Weil nun der direkte Curs kleiner ist, und noch um ungefähr 
V10 bis Vs Pro cent durch die zu bezahlende Courtage kleiner wird, 
wenn beim Verkaufe des auf Amsterdam gezogenen Wechsels die 
Vermittlung eines Sensals gebraucht wird, so ist es für den Pariser 
vortheilhafter'über Augsburg zu wechseln, als direkt zu ziehen. 
Der Pariser kann also einem Augsburger Hause den Auftrag 
ertheilen, so viel fl. holl, als er in Amsterdam zu erheben hat, für 
seine (des Auftraggebers) Rechnung auf das betreffende Amster 
damer Haus zu ziehen, und gleichzeitig auf den Auftragbesorger so 
viel fl. ziehen, als er durch den Verkauf des auf Amsterdam gezo 
genen Wechsels für seine Rechnung einnehmen wird. 
Wechselspeculation. 
Hätte der Pariser gleichzeitig nach Amsterdam zu zahlen und 
eben so viel daselbst zu erheben, so würde sich zwar in Amsterdam 
die Schuld gegen die Forderung ausgleichen, wenn aber der Pariser 
in diesem Falle die Schuld durch eine Wechseloperation über London 
abträgt, und die Einziehung der Forderung durch eine Wechsel- 
operation über Augsburg bewerkstelligt, so gewinnt er, abgesehen von
	        
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