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Zehnter Abschnitt.
rere auch dem blossen Auge sichtbar sind, eine höhere Ord
nung dieser Systeme, oder lassen solche doch muthmassen.
Aber so weit der Augenschein zu schliessen gestattet, ist noch
nicht der zwanzigste Theil der Fixsterne eine solche Special-
verbindung mit andern eingegangen.
Die Partialsysteme unserer Planetenwelt, die wir in die
ser Beziehung hinreichend genau kennen, sind von einander
und von den einzelnen Planeten durch mindestens hundert
fach grössere Bäume geschieden, als sie selbst am Himmel
einnehmen, und was an einzelnen, unbegleiteten Planeten übrig
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geblieben ist, beträgt noch nicht ~ 300 c ^ er gesammten plane-
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taren Massen, und nur etwa 250000 ^ er Masse des ganzen
Sonnensystems.
Betrachten wir dagegen die Fixsternwelt, so ergiebt schon
der Totalüberblick, auch ohne in eine specielle Untersuchung
der Bewegungen einzugehen, dass Gruppenbildung hier nur als
seltne Ausnahme, Isolirung dagegen als die Pegel erscheint.
Wir wissen noch wenig oder nichts von den Massen der
Fixsterne; wir können nur sie zählen und ihren Glanz nach
Graden bestimmen, allein gleichwohl ist eine wesentliche Ver
schiedenheit der Organisation zwischen Fixstern- und Planeten
welt unverkennbar. Unsre Sonne übertrifft mehrere Doppel
sterne an Masse*) und ist gleichwohl ganz bestimmt ein ein
facher, nur von dunklen Körpern begleiteter Stern. Aehn-
liches gilt von den meisten der helleren Sterne, und überhaupt
finden sich Doppelsternsysteme unter den Sternen der ersten
Klassen verhältnissmässig nur wenig häufiger, als unter denen
der geringeren.
§. 212.
Unsre Kenntniss der Bewegungen in diesen Partial
systemen ist, wenigstens für die unterste Klasse derselben,
hinreichend vorgeschritten, um in einzelnen Fällen die Frage,
welches Gesetz sie lenke, genügend beantworten zu kön
nen. Für t Ursae majoris, y Virginis, und noch einige
*) Die näheren Nachweise dieses und anderer hier aufgestell
ten Behauptungen können, in der Gegenwart wenigstens, nur in einer
ausführlichen streng wissenschaftlichen Erörterung gegeben werden. Hier
kann ich in dieser Beziehung nur* auf die oben §. 190. Anmerkung ge
nannten beiden Werke verweisen, in welchen alles dies vollständig und
zugleich möglichst gemeinfasslich dargelegt ist.