Full text: Der Wunderbau des Weltalls oder populäre Astronomie

612 
Dreizehnter Abschnitt. 
also wohl entlehnt ist. Schaltjahre sind im 19 jährigen Cyclus 
das 3., 6., 8., 11., 14., 17., 19te; etwas abweichend von 
Meton’s Canon. — Es wird nun der Maled Tisri (Anfang des 
Jahres) nach dem angegebenen mittleren Monat genau bis auf 
den letzten Chlak berechnet. Fällt er über die 18 te Stunde 
(den Mittag) eines Tages hinaus, so darf Neujahr erst mit dem 
folgenden Tage anfangen. Eine zweite Verschiebung kann ein- 
treten, wenn der solchergestalt bestimmte Jahresanfang auf einen 
der oben bemerkten drei verbotenen Tage fiele. Noch andre 
künstliche Bestimmungen finden statt, besonders wegen der 
Jahresanfänge der auf ein Schaltjahr folgenden Gemeinjahre. 
Die Monate eines ordentlichen Gemeinjahres sind: 
Tisri 
30 T. 
Marchesvan 
29 „ 
Kislev 
30 „ 
Tebeth 
29 „ 
Schebat 
30 „ 
Adar 
29 „ 
Nisan 
30 „ 
Ijar 
29 „ 
Sivan 
30 „ 
Thamus 
29 „ 
Ah 
30 „ 
Elul 
29 „ 
Im Schaltjahre hat Adar 30 und der eingeschaltete 
Yeadar 29 Tage. In den überzähligen Jahren hat Mar- 
chesvan 30, und in den abgekürzten Kislev 29 Tage. 
Da übrigens die Juden unter allen Völkern zerstreut leben, 
so ist es natürlich, dass sie sich für den öffentlichen Verkehr 
und die bürgerlichen Geschäfte überhaupt nach dem Kalender 
derselben richten, und dass ihr eigner ihnen nur dient, die 
Feste zu berechnen. Hat man den Jahresanfang bestimmt, so 
hat es keine Schwierigkeit, das Osterfest (und alle übrigen) zu 
bestimmen; Ostern fällt unveränderlich auf den 15. Nisan. 
Mit unserm gregorianischen Kalender verglichen, schwankt 
der jüdische Jahresanfang zwischen dem 6. September und 
7. October. 
§. 290. 
Die Römer scheinen in frühem Zeiten die Eintheilungen 
des Tages und der Nacht nur an einer Schätzung des Standes 
der Sonne u. s. w. bestimmt zu haben. Im 5 ten Jahrhundert 
der Stadt kamen zuerst Sonnen-, und später auch Wasser-ühren 
vor. Zwölf Stunden rechnete man vom Sonnen-Auf bis Unter 
gang, sie waren folglich sehr ungleicher Länge. Man hatte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.