2. In der Regel wird für jede Gemarkung eine besondere Mappe
verwendet. Bei Gemarkungen mit zahlreichen Rißblättern können mehrere
Mappen angelegt werden, in welchem Falle die Vorrisse, getrennt von ben
übrigen Rissen, in eine besondere Mappe gelegt werden können.
3. Jede Mappe wird auf der oberen äußeren Seite mit einem Schilde
beklebt, welches ben Namen und die Ordnungsnummer der betreffenden Ge
markung, sowie die Angabe der in der Mappe liegenden Rißblätter rc. nach
weist, in folgender Gestalt:
Katasterverwaltu ng.
Kreis W. Gemarkung Langenburg.
JW 36.
Blatt
Anzahl der -Blätter
der
Gemarkungs
karte Nr.
Stückver
messungsrisse.
Liniennetz
riffe.
Ergänzungs
karten.
Dorriffe.
Ergänzungs
risse.
i
U. 8. w.
L
7
I
z
3
u. s. w.
§• 218.
Die Gemarkungsurkarten sind mit seinem weißem Battistbande von
13 bis 18""" Breite, und zwar nicht durch Ankleben, sondern durch An
nähen ') desselben einzufassen.
§• 219.
Für das Einbinden der Neinkarten gelten die folgenden Bestimmungen:
1. Die Kartenbogen sind am Rande glatt und rechtwinklig zu be
schneiden, und zwar die halben Kartenbogen genau in der halben Größe
der ganzen Kartenbogen.
2. Die halben Kartenbogen sind an der oberen, unteren und rechten
Kante, die ganzen Kartenbogen an sämtlichen vier Kanten mit feinem
weißem Battistbande (§. 218.) zu unterkleben.
Die ganzen Kartenbogen sind außerdem in der Mitte unter dem von
Zeichnung frei gebliebenen Streifen (§. 160, Nr. 2.) mit einem etwa 20 bis
30 Millimeter breiten Streifen von weißem, möglichst dünnem Kattun, und
zwar ebenfalls durch Unterkleben, zu versehen und in der Mitte dieses Strei
fens zu falzen.
-) Geschieht das Annähen des Bandes mittels der Nähmaschine, so müssen, um das
spätere Abbrechen der Kartenränder zu verhüten, die Stiche mindestens z mm weit gestellt, auch
dürfen nicht zu starke Nadeln verwendet werden. Ferner ist nicht der einfache Kettenstich,
sondern der Haken- oder doppelte Kettenstich anzuwenden.