Bei der Klarstellung des Sachverhaltes darf ferner an sich die etwa
stattgehabte Veränderung des Maßstabes der Karte nicht außer Acht gelassen
werden. Um dieselbe zu berücksichtigen, ist mi§ den Differenzen, welche sich
zwischen den übrigen richtigen Angaben des vorhandenen Planregisters und den
bezüglichen Ergebnissen der Einzelberechnungen herausgestellt haben, ein Mittelsatz
zu bilden (Nr. 9.), und sind nach diesem die Ergebnisse der Einzelberechnungen
von denjenigen Parzellen, für welche die vorhandenen Angaben nicht benutzt
werden können, entsprechend zu verbessern?)
8.
Sind Größenangaben für einzelne Theile einer Gemarkungskarte in dem
vorhandenen Planregister nicht enthalten (z. B. für Dorflagen oder andere
Grundstücke, welche dem Auseinandersetzungsverfahren nicht unterlegen haben
und bei Gelegenheit desselben auch nicht ihrem Flächeninhalte nach festgestellt,
oder für Flächen, welche bei Anfertigung der Gemarkungskarte behufs ihrer
Vervollständigung etwa erst an dieselbe angemessen worden sind), so bedürfen
die Ergebnisse der Einzelberechnungen von solchen Flächen ebenfalls einer
Verbesserung nach dem Maße der etwa stattgehabten Veränderung des der
Karte zum Grunde liegenden Maßstabes (Nr. 7. oben).
9.
Ans dem Gesamt unterschiede zwischen den Angaben des vorhandenen
Planregisters und den Ergebnissen der Einzelberechnungen ist das Verhältnis
festzustellen, in welchem der der gegenwärtigen Ausdehnung der Gemarkungs
karte bezw. der einzelnen Blätter derselben entsprechende Maßstab zur
Natur steht. Das diesfällige Verhältnis wird an: einfachsten in der Weise
berechnet, daß die Größenangabe P des Planregisters durch das ihr gegen
überstehende Ergebnis B der Einzelberechnungen dividiert, aus der hierdurch
erhaltenen Zahl die Quadratwurzel gezogen und das Resultat dieser Operation
mit der Verhältniszahl M desjenigen Maßstabes multipliziert wird, nach
welchem die Auseinandersetzungskarte ursprünglich entworfen und die Einzel-
berechnung ausgeführt worden ist. Das Produkt m giebt das Verhältnis
an, in welchem- der Maßstab der Gemarkungskarte bezw. des betreffenden
Beispielsweise sei durch die Einzelberechnungen der Flächeninhalt der
auf einer Gemarkungskarte, deren Original ursprünglich im Maßstabe
i: 2500 entworfen worden, dargestellten Grundstücke oder eines größeren
Theiles derselben nach dem unveränderten Maßstabe 1 : 2500 ermittelt worden
zu 1661,64 Hektare. Dieselben Grundstücke seien aber in denk Planregister anf-
1,028407 — 1,0042 und endlich m = M 1/ ~ = 1,0042 X 2500
= 2510,5. Der nunmehrige Maßstab der Gcmarkungskarte verhält sich
mithin zur Natur wie 1: 2510,5 und nicht wie 1 : 2500.
-) Diese, wie alle sonstigen in dieser Zusammenstellung erwähnten Verbesserungen und
Reduktionen können mit Hülfe von Multiplikationstafeln schnell und sicher berechnet werden.