Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

Bei der Klarstellung des Sachverhaltes darf ferner an sich die etwa 
stattgehabte Veränderung des Maßstabes der Karte nicht außer Acht gelassen 
werden. Um dieselbe zu berücksichtigen, ist mi§ den Differenzen, welche sich 
zwischen den übrigen richtigen Angaben des vorhandenen Planregisters und den 
bezüglichen Ergebnissen der Einzelberechnungen herausgestellt haben, ein Mittelsatz 
zu bilden (Nr. 9.), und sind nach diesem die Ergebnisse der Einzelberechnungen 
von denjenigen Parzellen, für welche die vorhandenen Angaben nicht benutzt 
werden können, entsprechend zu verbessern?) 
8. 
Sind Größenangaben für einzelne Theile einer Gemarkungskarte in dem 
vorhandenen Planregister nicht enthalten (z. B. für Dorflagen oder andere 
Grundstücke, welche dem Auseinandersetzungsverfahren nicht unterlegen haben 
und bei Gelegenheit desselben auch nicht ihrem Flächeninhalte nach festgestellt, 
oder für Flächen, welche bei Anfertigung der Gemarkungskarte behufs ihrer 
Vervollständigung etwa erst an dieselbe angemessen worden sind), so bedürfen 
die Ergebnisse der Einzelberechnungen von solchen Flächen ebenfalls einer 
Verbesserung nach dem Maße der etwa stattgehabten Veränderung des der 
Karte zum Grunde liegenden Maßstabes (Nr. 7. oben). 
9. 
Ans dem Gesamt unterschiede zwischen den Angaben des vorhandenen 
Planregisters und den Ergebnissen der Einzelberechnungen ist das Verhältnis 
festzustellen, in welchem der der gegenwärtigen Ausdehnung der Gemarkungs 
karte bezw. der einzelnen Blätter derselben entsprechende Maßstab zur 
Natur steht. Das diesfällige Verhältnis wird an: einfachsten in der Weise 
berechnet, daß die Größenangabe P des Planregisters durch das ihr gegen 
überstehende Ergebnis B der Einzelberechnungen dividiert, aus der hierdurch 
erhaltenen Zahl die Quadratwurzel gezogen und das Resultat dieser Operation 
mit der Verhältniszahl M desjenigen Maßstabes multipliziert wird, nach 
welchem die Auseinandersetzungskarte ursprünglich entworfen und die Einzel- 
berechnung ausgeführt worden ist. Das Produkt m giebt das Verhältnis 
an, in welchem- der Maßstab der Gemarkungskarte bezw. des betreffenden 
Beispielsweise sei durch die Einzelberechnungen der Flächeninhalt der 
auf einer Gemarkungskarte, deren Original ursprünglich im Maßstabe 
i: 2500 entworfen worden, dargestellten Grundstücke oder eines größeren 
Theiles derselben nach dem unveränderten Maßstabe 1 : 2500 ermittelt worden 
zu 1661,64 Hektare. Dieselben Grundstücke seien aber in denk Planregister anf- 
1,028407 — 1,0042 und endlich m = M 1/ ~ = 1,0042 X 2500 
= 2510,5. Der nunmehrige Maßstab der Gcmarkungskarte verhält sich 
mithin zur Natur wie 1: 2510,5 und nicht wie 1 : 2500. 
-) Diese, wie alle sonstigen in dieser Zusammenstellung erwähnten Verbesserungen und 
Reduktionen können mit Hülfe von Multiplikationstafeln schnell und sicher berechnet werden.
	        
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