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b. Ferner sei beispielsweise nach dem Verfahren unter Nr. 13. zu c. durch
Messungen im Felde die Gesamtlänge einer Anzahl von Linien ermittelt
worden zu 4314/8™/ dieselben Linien seien auf der Gemarkungskarte/ nach
einem richtigen/ aus Metall gravierten Maßstabe gemessen/ 4289/3™ lang/
so gehen auf 1™ des richtigen Maßstabes ^89^3 = I /°°59 m auf der Karte.
Hieraus ergiebt sich/ wenn der ursprüngliche Maßstab/ nach welchem
die Kartierung erfolgt ist/ 1 : 2300 war/ das Verhältnis des gegenwärtigen
Maßstabes der Gemarkungskarte zur Natur zu 1: (1/0039 X 2500), h-
wie i : 2314/8. Das gedachte Flächenverhältnis ist aber: 1 ha nach dem
ursprünglichen Maßstabe (1: 2500) — 1/0059 X 1/0059 = i/on8 ha nach
dem gegenwärtigen Maßstabe (1: 2514/8)/ d. h. eine nach dem Maßstabe
i : 2300 kartierte Fläche von 1Größe nimmt auf dem Papier einen
gleichen Raum eilt/ wie eine Fläche von i/on8'™/ welche nach dem Maß
stabe i : 2314/8 kartiert ist.
e. Aehnlich gestaltet sich die Rechnung bei Anwendung des Verfahrens
unter Nr. 13. zu d., indem dann zunächst auf der angrenzenden Karte mit
Berücksichtigung des feststehenden Maßstabes derselben die wirkliche Länge der
zur Vergleichung zu ziehenden Entfernung zweier oder mehrerer auf beiden
Karten gemeinschaftlich vorhandener/ sicher markierter Punkte ermittelt und
hiermit die bezügliche Länge der Karte/ für welche der Maßstab ermittelt
werden soll/ verglichen wird. Beispielsweise sei von der angrenzenden Ge
markungskarte/ welche ursprünglich im Maßstabe 1:2000 entworfen/ deren
gegenwärtiger Maßstab aber zu 1 : 2003/4 ermittelt/ die in Betracht kom
mende Dimension zu 2017/8™ nach dem unveränderten Maßstabe 1 : 2000
abgenommen worden/ so beträgt die wirkliche Länge dieser Dimension
2017/8 X — 2Q23/2 m . Ferner weise die Karte/ deren Maßstab
festgestellt werden soll/ und welche ursprünglich im Maßstabe 1 : 2300 ent
worfen worden/ für diese Dimension nach letzterem Maßstabe eine Länge
von 2016/7™ nach/ so ist der gegenwärtige Maßstab dieser Karte
/2023,2 x . 1™ I/00322 111
i: l y— X 2300 1 = i: 2308/1 und — —-— ;
\2oi6/7 d D i: 2500 i : 2508/1
i ha i/oo643 ha
i: 2300 i: 2508/1
Es hätte aber ebenso, wie bei der letzteren Karte, auch beim Abnehmen
des Maßes von der ersteren Karte der Maßstab 1: 2300 angewendet werden
können/ und es würde sich dabei statt 2017/8™ eine Länge von 2322/2"
ergeben haben. Alsdann würde sich der zu ermittelnde Maßstab nach dem
Ausdrucke: ^5^2/22003/4 ^ ^ r ^ ercm M^ge ebenfalls zu 1: 2308/1
berechnet haben.
d. Soll das gegenwärtige Längenverhältnis der Gemarkungskarte zur
Natur ausnahmsweise nach dem auf der Gemarkungskarte verzeichneten
Maßstabe festgestellt werden (Verfahren unter Nr. 13. zu b.ß so ist unmittelbar
zu ermitteln/ wie viel Meter des letzteren auf 1 Meter des richtigen
Metallmaßstabes gehen/ dabei ist jedoch thunlichst die ganze Länge des ko