Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

— i6o — 
Festhaltung des Gesamtreinertrages für jeden einzelnen Abfin 
dungsplan bezw. für jede Parzelle innerhalb desselben insoweit 
zu generalisieren ist, als es thunlich erscheint, um in etwaigen künftigen 
Dismembrationsfällen der im Fortschreibungswege zu bewirkenden weiteren 
Vertheilung der Grundsteuer die nothwendige geordnete Grundlage zu erhalten. 
Das bei dieser Generalisierung zu befolgende Verfahren wird durch das 
nachstehende Beispiel veranschaulicht.
	        
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