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Muster 1. (zu §. 2.)
Gemeindebeschluß.
Beglaubigter Auszug aus dem Protokollbuche der Gemeinde Langenburg
im Kreise W.
I. Unter dem Vorsitze des .
sind anwesend:
1
2
u. s. w.
II. Abwesend sind:
a) mit Entschuldigung:
i
2. ....... .
u. s. w.
b) ohne Entschuldigung:
1
2
1) Die Eintragungen in lateinischer Schrift sind als
Verhandelt Langenburg, den 27. Januar 1882.
^jin Aufträge der Königliche» Regierung zu M.
ist durch die Verfügung des Königlichen Larid-
rathsamtes zu W. dem Vorstande der Gemeinde
Langenburg die Eröffnung gemacht worden, daß
es beabsichtigt werde, eine Neumesiung der ganzen
biesigen Gemarkung
(der Ortslage hiesiger Gemarkung) . . . . .
(des die Blätter Nr. 1, 2 und 3 der Gemarkungs
karte umfassenden Theils hiesiger Gemarkung)
•) nach Maßgabe der finanz
ministeriellen Anweisung vom 25. Oktober i88r
behuss der Anfertigung neuer Grundfteuerkarten
und Kataster und behufs Uebernahme der neuen
Katastrierungsergebnisse in das gerichtliche Grund
buch auszuführen, falls die Gemeinde die in jenem
Schreiben näher bezeichneten Verpflichtungen über
nehmen würde.
2» Folge dessen sind die Mitglieder der Ge
meindevertretung (die stimmberechtigten Mit
glieder der Gemeinde)
in ortsüblicher Weise zn der heutigen Beschluß
fassung unter der Verwarnung vorgeladen worden,
daß von den Nichterscheinenden Uebereinstimmung
mit dem Mehrheitsbeschlüsse der Erscheinenden werde
angenommen werden.
Nachdem die hierneben unter Ziffer I. Ge
nannten erschienen waren, und die Angelegenheit
des näheren erörtet worden, wurde mit Stimmen
mehrheit folgendes beschlossen:
Für den Fall, daß die beabsichtigte Neumessnng
zur Ausführung gelangt und in der Voraussetzung,
dass die eigentlichen Vermessungskosten, sowie
die sonstigen Kosten der Anfertigung neuer
Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters
aus der Staatskasse gezahlt werden, übernimmt
die Gemeinde — außer den von ihr nach §§. 39
spiele anzusehen.