Interessen und Obliegenheiten der Gemeinde
bei Ausführung der Vermessung eine Kom
mission von drei vorzüglich lokalkundigen,
unbescholtenen Grundeigenthümern (Feld-
verordneten) bestellen.
4. Der Gesamtbetrag der der Gemeinde nach Nr. 2
erwachsenden Kosten soll nach Verhältnis der
Grund- und Gebäudesteuerbeträge der ver
messenen Grundstücke
(nach Verhältnis der Grundsteuerreinerträge
der vermessenen Grundstücke)
(nach Verhältnis der Hektaren- und Parzel
lenzahl der vermessenen Grundstücke) . .
(zur einen Hälfte nach Verhältnis der Grund
steuerreinerträge , zur anderen Hälfte nach
Verhältnis der Fläche der vermessenen
Grundstücke)
aus die betheiligten Grundbesitzer vertheilt und
aus Grund der hierüber von dem Königlichen
Katasteramte N. N. kostenfrei aufzustellenden
Vertheilungsliste von den betheiligten Grund
besitzern wieder zur Gemeindekaste eingezogen
werden.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
(Unterschriften.)
Die Uebereinstimmung dieses Auszuges mit
dem Protokollbuche der Gemeinde bescheinigt.
Hangenburg, den 30. Januar iggz.
Der Gemeindevorstand
(L.S.) Borgmann.
Bemerkung.
Falls aus Antrag und Kosten der Gemeinde
in Verbindung mit der Neumessung noch andere
geometrische Arbeiten ausgeführt, Karten oder Re
gister geliefert werden k., so sind die Bedingungen,
unter welchen dies geschieht, ebenfalls in den Ge
meindebeschluß aufzunehmen.