Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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Muster 2. (zu §. 44.) 
- j 
Ratasterverwaltung. 
Kreis 
Uamensverzeichnis 
sämtlicher Grundbesitzer 
im 
Gemeindebezirk*) 
selbständigen Gutsbezirk*) 
Zur Beachtung bei Ausfüllung des Formulars durch den Gemcindevorstand oder 
den Inhaber des selbständigen Gutsbezirks. 
1. In dieses Verzeichnis sind sämtliche Grund- und Gebäudeeigenthümer aufzunehmen, welche 
innerhalb des Gemeinde- oder selbständigen Gutsbezirks Grundstücke besitzen, ohne Rücksicht 
daraus, ob sie innerhalb oder außerhalb desselben ihren Wohnsitz haben. 
r. Die Namen der Grund- und Gebäudeeigenthümer sind möglichst in alphabetischer Reihefolge 
aufzuführen. 
3. Vornamen, Stand, Hausnummer und Wohnort der Eigenthümer, die Bezeichnung der Besitzungen 
im Grundbuch (nach Band und Blatt bezw. nach Artikel w.) und die Qualität der Besitzungen 
(ob Bauerngut, Kossäthengut, Gärtnerstelle, Häuslerstelle rc.) sind in zuverlässiger Weise zu 
ermitteln und anzugeben. 
4. Dieses Verzeichnis ist nach erfolgter Aufstellung von dem Gemeindevorstande bezw. dem Inhaber 
des selbständigen Gutsbezirks unter Hinzufügung der Versicherung 
»daß die darin enthaltenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht seien« 
zu vollziehen. 
*) Entweder die Worte »selbständigen Gutsbezirk« oder das Wort »Gemeindebezirk« sind zu durchstreichen, je nachdem das 
Verzeichnis einen Gemeindebezirk oder einen selbständigen Gutsbezirk zum Gegenstände hat.
	        
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