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Muster 2. (zu §. 44.)
- j
Ratasterverwaltung.
Kreis
Uamensverzeichnis
sämtlicher Grundbesitzer
im
Gemeindebezirk*)
selbständigen Gutsbezirk*)
Zur Beachtung bei Ausfüllung des Formulars durch den Gemcindevorstand oder
den Inhaber des selbständigen Gutsbezirks.
1. In dieses Verzeichnis sind sämtliche Grund- und Gebäudeeigenthümer aufzunehmen, welche
innerhalb des Gemeinde- oder selbständigen Gutsbezirks Grundstücke besitzen, ohne Rücksicht
daraus, ob sie innerhalb oder außerhalb desselben ihren Wohnsitz haben.
r. Die Namen der Grund- und Gebäudeeigenthümer sind möglichst in alphabetischer Reihefolge
aufzuführen.
3. Vornamen, Stand, Hausnummer und Wohnort der Eigenthümer, die Bezeichnung der Besitzungen
im Grundbuch (nach Band und Blatt bezw. nach Artikel w.) und die Qualität der Besitzungen
(ob Bauerngut, Kossäthengut, Gärtnerstelle, Häuslerstelle rc.) sind in zuverlässiger Weise zu
ermitteln und anzugeben.
4. Dieses Verzeichnis ist nach erfolgter Aufstellung von dem Gemeindevorstande bezw. dem Inhaber
des selbständigen Gutsbezirks unter Hinzufügung der Versicherung
»daß die darin enthaltenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht seien«
zu vollziehen.
*) Entweder die Worte »selbständigen Gutsbezirk« oder das Wort »Gemeindebezirk« sind zu durchstreichen, je nachdem das
Verzeichnis einen Gemeindebezirk oder einen selbständigen Gutsbezirk zum Gegenstände hat.