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Ferner ist 5X7 — 35 und hiervon der Rest gegen 3X9 — 8- Da die
(Quersumme von 793 119631 ebenfalls den Neunerrest — 8 ergab, so spricht die
Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Rechnung.
Nach den vorstehenden Regeln 1. bis 5. ist in dem ersten Rechnungssatze des
Musters 10. die Berechnung des von Messungslinien eingeschlossenen Polygons
991. 996. 961. 96a. 966. 995. 994. 993. 99a. aus den Koordinaten der Klein
punkte behufs Berechnung des Flächeninhaltes der Parzelle Nr. 78. (vergl. lithogr.
Anl. XI. zu §. 114. dieser Anweisung und Fig. 1. der lithogr. Anlage zu Muster 9.
u, 10.) erfolgt, wobei nach Regel 3. die Ordinaten je um * 60 6oo m , die Ab
rissen je um x g6 ooo m gekürzt worden sind.
b. Berechnung der Zu- und Abgänge gegen den Inhalt
des Polygons.
6.
Die Berechnung der Zu- und Abgänge gegen den Inhalt des
Polygons erfolgt mit Benutzung der Originalmessungszahlen, wobei
der umständlicheren und leichter zu Rechenfehlern Veranlassung geben
den Ermittelung der Inhalte der zwischen den Ordinaten liegenden
Trapeze nach der Formel:
(y n + I +y„) (X n + 1 —x n )
die Berechnung nach der allgemeinen Formel der Regel 5.:
(— x n+I + x,
vorzuziehen, d. h. stets die Ordinate jedes Brechungspunktes (auf
die zugehörige Messungslinie als Abscissenachse bezogen) mit dem
Abscissenunterschiede zwischen dem vorhergehenden (-(-) und
dem folgenden (—) Brechungspunkte zu multiplizieren und die Summe
der Produkte durch 2 zu dividieren ist.
Eine zweite Berechnung der Zu- und Abgänge durch Multipli
kation der Ab sc iss e jedes Brechungspunktes mit dem Ordinaten-
unterschiede zwischen dem vorhergehenden (—) und dem folgen
den (-(-) Brechungspunkte, wie dies in §. ng- Nr. 2. für die Be
rechnung des Polygoninhaltes vorgeschrieben worden (vergl. Regel 5.),
wird entbehrt werden können, wenn die Richtigkeit durch eine gra
phische Berechnung sichergestellt wird.
Sofern jedoch die zweite Einzelberechnung der betreffenden Figur
gleichfalls mit Benutzung der Originalmessungszahlen ausgeführt werden
soll, muss die Berechnung der Zu- und Abgänge gegen den Polygon
inhalt bei dieser zweiten Berechnung nach der zweiten allgemeinen
Formel;
Xn (-f - Zn -p i Zn — 1)
2
erfolgen.
Bei der Berechnung der Parzelle Nr. 78. ist das Ergebnis der ersten Einzel
berechnung durch graphische Berechnung mittels des Polarplanimeters in der
zweiten Einzelberechnung kontroliert und dadurch die doppelte Berechnung der
Zu- und Abgänge gegen den Polygoninhalt entbehrlich geworden.
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