Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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Unterschiede zwischen den einzelnen Ablesungen in der zweiten Hälfte 
dieser Spalte, das arithmetische Mittel aus den Unterschieden in 
Spalte 4., die Flächeninhalte nach Hektaren, Aren und Quadratmetern 
in Spalte 5. 
Der besonderen Eintragung des Werthes der Noniuseinheit bei 
jedem Flächenabschnitt bedarf es nicht, da derselbe auf dem Titel 
blatte des Berechnungsheftes ein für allemal vermerkt ist (vergl. 
Regel 23.). 
Die arithmetischen Mittel aus den in der zweiten Hälfte der 
Spalte 3. eingetragenen Unterschieden sind in Spalte 4., ebenso wie 
die Spalte 5., gruppen- oder seitenweise zu summieren, und ist danach 
die Richtigkeit des Multiplizierens mit dem Werthe der Noniuseinheit 
zu erproben. 
Die Spalten 4. und 5. des zur kleinen Massenberechnung dienen 
den Musters 13. zu §. 122., nicht minder die Spalten 5. 6. und 8- 9- 
des Musters 14. zu §. 125. für die grosse Massenberechnung, sind in 
ähnlicher Weise zu benutzen, wie die Spalten 3. und 4. des Musters 
zum Einzelberechnungshefte. 
29. 
Die Nummer des bei der Berechnung benutzten Exemplars des 
Polarplanimeters ist unter Beifügung des Namens des Verfertigers des 
selben auf der Titelseite des Berechnungsheftes zu vermerken.
	        
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