Full text: Anweisung vom 25. Oktober 1881 für das Verfahren bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters

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Ist ein in der ersten Hanptspalte eingetragenes Recht aufgehoben, so 
erfolgt die Löschung in der Hanptspalte »Löschungen«/ die Löschung einer 
Veränderung wird unter der zweiten Hanptspalte in der Nebenspalte 
»Löschungen« bewirkt. 
§. 12. 
In die erste Hanptspalte der dritten Abtheilung weiten die Hypotheken 
und Grnndschnlden eingetragen. 
Wenn mit solchen Rechten der Besitz und Genuß des Grundstücks von 
Seiten des Gläubigers verbunden ist, so wird zugleich dieses Recht in der 
zweiten Abtheilung vermerkt. 
In die zweite Hanptspalte »Veränderungen« sind alle Veränderungen 
der in der ersten Hanptspalte eingetragenen Posten zu vermerken. 
Die Nebenspalte »Löschungen« in der zweiten Hanptspalte ist für die 
Löschung der Veränderungen, die Hanptspalte »Löschungen« zur Löschung 
der in der ersten Hanptspalte eingetragenen Posten bestimmt. 
§• iZ. 
Für mehrere im Bezirk desselben Grnndbnchamtes liegende Grundstücke 
desselben Eigeuthümers kann ans dessen Antrag ein gemeinschaftliches Blatt 
angelegt werden, wenn daraus nach dem Ermessen des Grnndbnchamtes keine 
Verwirrung zu besorgen ist. 
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In dem Formular II. erhält jeder Eigenthümer einen Artikel, unter 
welchem sämtliche ihm zugehörige Grundstücke, ihre Stenerverhältnisse, ihre 
dinglichen Belastungen und deren Veränderungen eingetragen werden. 
8- r 5* 
Die Artikel werden in einem besonderen Grundbuch für jeden Bezirk 
(§. i.) mit Bezeichnung der Artikelnummer des Steuerbuchs angelegt und 
in jedem Artikel die einzelnen Grundstücke nach fortlaufenden Nummern ein 
getragen. 
§. 16. 
Grundstücke, welche eine Ehefrau in eine Ehe mit Gemeinschaft der 
Güter einbringt oder während derselben erwirbt, werden ans den Antrag 
beider Eheleute in dem Artikel des Ehemannes eingetragen. Bei Trennung 
der Ehe erhält die Frau einen besonderen Artikel. 
Leben die Eheleute unter getrenntem Güterrecht, so erhält zwar die 
Ehefrau einen besonderen Artikel, aber mit der Nummer des Artikels ihres 
Mannes, wenn im Steuerbuch die Grundstücke der Ehefrau in dem Artikel 
des Mannes eingetragen sind. 
8- i8- 
Für jedes Grnndbnchblatt und für jeden Artikel werden besondere 
Grnndakten gehalten. Den Grundakten sind Tabellen vorznheften, welche 
eine wörtliche Abschrift der Grundbnchblätter und Artikel sein müssen.
	        
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