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brechen), und eS findet für diesen besonderen Werth eine Un
terbrechung der Stetigkeit Statt."
Aus den gegebenen Erklärungen ersieht man sofort, daß
die Lehrsätze 1., 2. und 3. des zweiten Cap., §.2., auch dann
gelten, wenn an die Stelle der reellen Functionen
f (x) und f (x, y, z,..)
imaginäre Functionen
(f, (x) + i./ (x) undy> (x, y, z...) + i./(x, y, z...)
treten. Man kann demnach folgende Satze aufstellen.
Lehrsatz 1. Wenn X, Y, Z.... die bestimmten
und unveränderlichen Grenzen der reellen Verän
derlichen x, y, z... sind, und wenn die imaginäre
Function
<P (x, 7/ 2...) + i. z( x , y,
in Beziehung auf jede der Veränderlichen x, y,«...
in der Nähe eines Systems von besonderen Werthen
x — X, y = Y, z = Z, etc....
stetig ist, so hat diese Function die Grenze
cp (X, Y, Z...) + i • /(X, Y, Z...);
oder setzt man der Kürze wegen
->(x, y, Z,..) +i./(x, y, z...) = cj(x, y, Z...),
so ist rn (X, Y, Z...) die Grenze von ro(x, y, z...).
Lehrsatz 2. Es seien x, y, z... reelle Fun
ctionen der Veränderlichen t; sie seien in Beziehung
auf diese Veränderliche in der Nähe des reellen
Werthes t = T stetig; es seien ferner X, Y, Z.,.
die dem Werthe t = T correspondrrenden Werthe
von x, y, z...; auch wollen wir annehmen, daß die
imaginäre Function
ro(x, y, z...) = cp (x, y, z...) + i (x, y, z...)
zu gleicher Zeit in derNähe dieser besonderen Wer
the in Beziehung auf x, auf y, z... stetig sei, so
muß er (x, y, z...) auch, als imaginäre Function
von t betrachtet, in der Nähe des besonderen Wer
thes t = T stetig sein. ,