wo Q eine ganze imaginäre Function von X bedeutet. Es ist
beinahe überflüssig, zu bemerken, daß unser Lehrsatz auch dann
noch gilt, wenn
*00 = o,
oder wenn
ßo—0, /6, — 0, ß2 === 0, , ßn—1 — 0
ist, d. h., wenn N (x) oder die besonderen Werthe von x
reell sind.
Mit Hülse der in diesem §. aufgestellten Principien laßt
sich ohne alle Mühe darthun, daß die Lehrsätze (3) und (4)
und die Formel (1) in Cap. 4., §. 1., auch auf den Fall
ausgedehnt werden können, wo die Functionen und die Ver
änderlichen imaginär werden, so wie auch die besonderen Wer
the, welche man für diese oder für jene fetzt. Eben so kann man
beweisen, daß die Satze 1., 2., 3., in Cap. 4., §. 2., und
die Formeln (2), (3), (4), (5), (6) in §. 3, desselben Cap.
unabhängig 'von allen besondern reellen oder imaginären Wer
then der Functionen oder der Constanten gelten. So z. B.
gilt die Gleichung (6) des §. 3., nämlich
(x -f- y ) n x 11 x I1—1 y
TTaTsTTTTü 1.2.3...n + i.2.3... (n—ij' I +
. * y 11 " 1 . y n
1 ’ 1.2.3...(n—1) 1.2.3...n '
auch für beliebige imaginäre Werthe von x und y.
§. 5. Bestimmung stetiger imaginärer Functionen einer einzigen Ver
änderlichen , welche gewissen Bedingungen Genüge leisten sollen.
Es sei
VS (x) ----- cp (x) + i *(x)
eine stetige imaginäre Function von x, wo <p (x) und x (x)
zwei stetige, aber reelle Functionen bedeuten. Die imaginäre
Function vs (x) wird völlig bestimmt sein, wenn sie für alle
möglichen Werthe von x und y einer der beiden Gleichungen
(1) ro(x-i-y)---r-7(x)-j- ru(y)