Full text: Wie Leibniz die Diskontierungsformel begründete

Wie Leibniz die Diskontierungsformel begründete. 
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Verfassers für bestimmte Beweismethoden erklären. Was ihn davon abhielt, sich 
mit der üblichen und nächstliegenden Ableitung der Formel 
zu geben, und ihn veranlaßte, gewissermaßen einen Umweg einzuschlagen, um 
zu derselben Formel zu gelangen, war vielmehr das thema probandum selbst. 
Wird nämlich diese Formel aus der Gleichung (18) gewonnen, so tritt 
der Zusammenhang der betreffenden Diskontierungsmethode mit dem Prinzip der 
Zinseszinsrechnung (oder des zusammengesetzten Zinses) deutlich zu Tage. Leibniz 
aber war gerade bestrebt, zu zeigen, daß die auf der Formel | ^ 
Diskontierungsmethode von dem Prinzip der Zinseszinsrechnung ganz und gar 
unabhängig sei 1 ). Er sucht diese Auffassung gleich am Anfang seines Artikels 
dem Leser einzuschärfen (oben S. 62) und bringt sie auch in der Überschrift zum 
Ausdruck (de interusurio simplice!). Am Schluß des Artikels stellt Leibniz eine 
besondere Arbeit über Leibrenten in Aussicht, wo, wie er bemerkt, „interusurio 
composito locus est“. In dieser Arbeit 2 ) hält er sich aber bei der Diskontierung 
künftiger Leibrentenbeträge an die nämliche Formel (19), so daß es völlig unklar 
bleibt, was er mit der Unterscheidung zwischen „einfachem“ und „zusammenge 
setztem“ Diskont gemeint haben mag, als er die Meditatio juridico-mathematica 
niederschrieb. Verständiger Weise kann diese Gegenüberstellung nur bedeuten, 
daß bei der Berechnung des Diskonts das eine Mal der einfache Zins, das andere 
Mal der zusammengesetzte Zins, in Ansatz gebracht wird, und während die zweite 
Berechnungsweise auf die Formel (19) führt, ergibt sich bei der ersten Be 
rechnungsweise: 
und zwar aus der Gleichung: 
Diesen so einfachen und unzweideutigen Sachverhalt zu verdunkeln, ist 
der Zweck des Verfassers der Meditatio gewesen. Denn die Formel (19) sollte 
gewissermaßen als konkurrenzlos aus der Betrachtung- hervorgehen, während sie 
bei der üblichen Art und Weise, das Problem der Diskontierung zu behandeln, 
neben der Formel (20) auftritt. 
1) Für den Fall n = i wendet Leibniz die übliche (algebraische) Beweismethode, wenn auch in 
zweiter Reihe, an, aber eben deshalb, weil hier der Ausdrack i -j nicht in eine höhere Potenz erhoben 
v 
zu werden braucht, so daß das Prinzip der Zinseszinsrechnung nicht in Frage kommt. 
2) Vgl. oben Fußnote i auf S. 71.
	        
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