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Ladislaus v. Bortkiewicz,
Das thema probandum in der Meditatio gipfelt also in der Behauptung,
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aus zwingenden Gründen, die mit dem
daß der Diskontierungsformel
spezifischen Prinzip des zusammengesetzten Zinses nichts gemein hätten, eine aus
schließliche Berechtigung zukommt.
Es bedarf keines besonderen Scharfsinns, um nachzuweisen, daß es bloßer
Schein ist, man könne, wie Leibniz glaubt (?), bei der Ableitung der Formel
ohne das Prinzip des zusammengesetzten Zinses auskommen. In Wirklich
keit sind seine Annahme I (oben, S. 62), soweit sie den Zusatz enthält „nec refert,
utrum pecunia, quae ante tempus solvitur, sors sit an usura“, und seine Annahme II
(oben, S. 62) nichts anderes als eine besondere Ausdrucksform jenes Prinzips.
Die Annahme I, zunächst ohne Zusatz betrachtet, stellt offenbar eine Um
kehrung des Satzes dar, daß der Schuldner dem Gläubiger für jedes Jahr, für
welches dieser ihm eine Geldsumme überläßt, Zinsen zu entrichten hat. Dieser
Satz präjudiziert der Entscheidung der Frage nicht, ob beim Problem der Auf
zinsung mit einfachem oder mit zusammengesetztem Zins gerechnet werden soll,
ebenso wie die Annahme I ohne Zusatz den beiden Diskontierungsformeln (19)
und (20) Raum gibt. Ergänzt man aber jenen Satz dahin, daß es nicht darauf
ankommt, ob die überlassene Geldsumme Kapital oder Zins sei, und fügt man
die Annahme II hinzu, so ergibt sich mit Notwendigkeit die Formel
(21)
als Ausdruck des Betrags, auf welchen eine Summe 1 in n Jahren durch Zinsen
anwächst.
Unterbleibt nämlich nach 1 Jahr die Zahlung der Zinsen
Schuldners, so ist das auf Grund der Annahme II so zu betrachten, wie wenn
und auf Grund des vorhin formulierten Satzes, von dem die Annahme I eine ein
fache Umkehrung darstellt, mit dem dazu gehörenden Zusatz, ergibt sich für den
Schuldner am Schluß des zweiten Jahres, wenn seine Beziehungen zum Gläubiger
gelöst werden sollen, die Verpflichtung, die Summe
zu entrichten. In ähnlicher Weise wird man die am Schluß des 3., 4. usw. und
im allgemeinen am Schluß des n teil Jahres geschuldete Summe, Kapital und Zinsen