Full text: Wie Leibniz die Diskontierungsformel begründete

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Ladislaus v. Bortkiewicz, 
an gerechnet, der Zahlung der Summe S nach n Jahren, von der Gegenwart an 
gerechnet, gleichwertig ist und hält sich ohne weiteres für berechtigt, auf Grund 
der Formel (6) zu setzen: 
Auf dieser Formel beruht seine ganze Beweisführung. 
In Wirklichkeit folgt aber Formel (22) aus Formel (6) nur unter be 
stimmten Voraussetzungen, welche, man möge sie so oder anders formulieren, 
auf das Prinzip des zusammengesetzten Zinses hinauslaufen. Rechnet man dagegen 
nach dem Prinzip des einfachen Zinses, so findet man die Formel 
* ^ ra v -J- m -\- 1 + 15 
welche nur bei ra=o in P'ormel (22) übergeht. 
Auch 
beruht also in- 
direkt auf dem Prinzip des zusammengesetzten Zinses. 
Hiermit ist das thema probandum der Meditatio juridico-mathematica als 
widerlegt zu betrachten. 
Von den Neueren, sofern sie überhaupt auf die Frage der Begründung 
der Diskontierungsformel i——j eingehen, wird an die im Vorstehenden be- 
v+ 1 
sprochene Abhandlung von Leibniz vielfach Anschluß gesucht. Dabei wird aber, 
ohne daß direkt gegen Leibniz Stellung genommen und ohne daß jemals auf 
das Sophistische seiner Argumentation hingewiesen würde, auf die für ihn gerade 
charakteristische Auffassung, daß es sich nämlich bei jener Formel keineswegs 
um eine Anwendung des Prinzips des zusammengesetzten Zinses handle, meist 
kein Nachdruck gelegt oder wird diese Auffassung sogar preisgegeben. Um so 
entschiedener bekennt man sich zu der Ansicht (welche in der Leibnizschen Dar 
stellung sich als P'olgerung aus jener Auffassung ergibt), daß die genannte Diskon 
tierungsformel die einzig richtige sei. 
So scheint Moritz Cantor, der die Leibnizsche Abhandlung rühmend her 
vorhebt und seine Darstellung als „klar und jeden Zweifel ausschließend“ bezeichnet 1 ), 
nicht ganz damit einverstanden zu sein, daß die von Leibniz anempfohlene Dis 
kontierungsformel den zusammengesetzten Zins nicht voraussetze. Das geht 
1) Geschichte der Mathematik, III, S. 498.
	        
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