Ladislaus v. Bortkiewicz.
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In demselben Zeitpunkt werden Prämien im Gesamtbeträge von
1 63 P35 = 49781 • 0,022628 = 1126
eingezahlt. Der Summe
873 + 1126=- 1999
wird als Gesamtwert der Versicherungssummen, die anläßlich der im 28. Ver
sicherungsjahre stattgefundenen Sterbefälle auszuzahlen sind*), die Summe
V>2 ^63 = 2 °97
gegenüberstehen. Es ergiebt sich also in der Tat für das Ende des 28. Ver
sicherungsjahres ein Restbetrag von 98, der durch die Zinsen und die neu hin
zutretenden Prämien nicht gedeckt werden könnte, so daß von diesem Zeitpunkt
an zur Auszahlung der fälligen Versicherungssummen die Prämienreserve würde
herhalten müssen.
1) Es wird wie gewöhnlich angenommen, daß die Auszahlungen am Ende des betreffenden Ver
sicherungsjahres erfolgen.