§ 14. Projectivische Gebilde am Kegelschnitt,
sind, deren Doppelverhältniss dasselbe bleibt, so
ist jene Curve ein Kegelschnitt, der die gegebenen
Geraden berührt.
Der Berührungspunkt einer dieser Geraden a z. B. bildet
mit den Punkten ab, ac, ad eine Gruppe, deren Doppel
verhältniss den gegebenen Werth hat *).
116. Durch fünf beliebige
Punkte O, O', A, B, 0 (Big. 84)
(einer Ebene), von denen nicht
mehr als zwei in einer Geraden
liegen, kann man einen Kegel
schnitt legen. Denn es wird
genügen, die projectivischen Bü
schel zu construiren, deren Cen
tren zwei der gegebenen Punkte
0 und 0' z. B, sind und in denen
drei Paare entsprechender Strah
len 0 A und 0'A, OB und O'B,
0 C und 0' 0 sich in den
drei andern Punkten schneiden.
Jedes weitere Paar OD und O'D
entsprechender Strahlen wird
einen neuen Punkt D der Curve
geben.
Um die Tangente in einem
der gegebenen Punkte, 0 z, B.,
zu construiren, hat man nur
denjenigen Strahl des Büschels
0 zu bestimmen, der dem Strahle
0' 0 des Büschels 0' entspricht.
Durch fünf gegebene Punkte
kann ein einziger Kegel
schnitt gelegt werden; denn
könnten zwei Kegelschnitte ge
legt werden, so hätten sie eine
endlose Zahl anderer Punkte
(bestimmt durch die Paare der
An fünf gegebene Geraden
(einer Ebene) kann ein berüh
render Kegelschnitt gelegt wer
den, wenn nicht mehr als zwei
dieser Geraden durch denselben
Punkt gehen. Denn man hat
nur mit Hülfe der drei Paare
entsprechender Punkte (o a und
o'a, ob und o'b, oc und o'c),
welche drei der gegebenen Ge
raden a, b, c auf den beiden
andern o und o' bestimmen,
die projectivischen Punktreihen
zu construiren (Fig. 85). Die
Gerade d, welche zwei andere
entsprechende Punkte der beiden
Reihen verbindet, wird eine neue
Tangente an die Curve.
Um den Berührungspunkt einer
der gegebenen Geraden, z. B. o,
zu construiren, hat man nur den
jenigen Punkt der Reihe o zu
bestimmen, der dem Punkte o o'
der Reihe o' entspricht.
Es gibt nur einen Kegel
schnitt, der fünf gegebene Ge
raden berührt; denn sollte es
zwei solcher geben, so hätten sie
eine endlose Zahl gemeinsamer
Tangenten (alle Verbindungs
linien entsprechender Punkte
») Steiner, loe. cit., S. 156—157, § 43.