§ 23. Folgerungen und Constructionen. 311
V. Einen gegebenen Winkel zu halbiren. Ziehen wir durch
einen Punkt des Kreises Parallele zu den Schenkeln des gege
benen Winkels und die Aufgabe ist auf die vorhergehende zu
rückgeführt.
VI. Eine Strecke A C um eine Länge gleich C B zu ver
längern.
Die Polaren von A und C sollen a und c sein; d sei der
Durchmesser, welcher durch den Punkt ac geht und c sei der
Strahl, welcher die Gruppe ab cd zu einer harmonischen macht;
der Strahl c wird zum Pol den gesuchten Punkt C haben.
VII. Den Kreis zu construiren, dessen Mittelpunkt in dem
gegebenen Punkt U und dessen Radius gleich einer gegebenen
Geraden U A ist.
Verlängern wir A ü um eine Strecke gleich U B, errichten
in A und B die Senkrechten auf A B und halbiren die rechten
Winkel A und B; diese Halbirungslinien schneiden sich in C
und D, Man hat also nur den Kegelschnitt zu construiren. wel
cher A B und G D zu conjugirten Durchmessern hat (244, I).