i4% Zweyte Abtheilung,
linien (F.izi.) gesagt worden stehet hier zu
wiederhohlen.
Viertes Hauptstück.
Von Messung der Felder, Wiesen, Wäl
der , Flüßen rc, und Grundlegung ei
nes ganzen Flures.
§. 156.
In diesem Hauptstück wollen wir suchen
von allem zu handeln, was nur immer bey
dem Feldmeffen vorkommen mag, und wel
ches man zuvor Stückweiß verrichten rönnen
muß, ehe man einen ganzen Flur aufzuneh
men, sich unterfangen will. Der Deutlichkeit
wegen, sollen alle vorkommende bekannteste
Falle wieder in Aufgaben abgehandelt werden.
Erste Ausgabe.
Ein geradlinichees Feld in welches man
ungehindert hinein gehen darf und
kann, durch Diagonalen Ln Grund zu
legen. Fig. 1, Kupftrt IX,
§. 157.
Man stecke Ln alle Ecke des Umkreistes
Stabe oder auch Meßfahnen. Alsdenn messe
man die Linien des Umfanges AB, BC*
CD, DE, EF, FG, GHunö HA, und
schreibt die Maaße zu dem ungefehr entworfe
nen