i§2 Zweyte Abtheilung/
bringen/ und hat man nicht nöthig nach einem
steinern Maaßstab denselben auszuzeichnen.
Mit diesem auf dem Meßtischlein gezeichneten
Hauptlinien des Dorfes begiebt man sich z. B.
1^i§. 6. nach K und nimmt auf der Haupt-
linie L L gerad vor den Hausthüren die Sta
tionen an/ als a, d und c. Von K wird
nach a, b und c gemessen / und die Maaße
nach dem verjüngten Maaßstaab ausgetragen.
Der Meßtisch wird in a aufgestellt / und nach
den Ecken der Hauser ä e, und was sonsten
von außen sichtbar es seye linker oder rechter
Hand, visieret, und blinde Linien gezo
gen. Die Linien werden gemessen / und das
gehörige Maaß auf das Tischlein getragen/
so bekommt man die Punkten des äußern Um
fangs / welche mit Linien an einander gehängt
werden, dadurch man die Gestatt der Straße
erhält. Um nun auch die Hoftaithen zu be
kommen, so visiert man von diesen Stand
punkten nach denen in den Höfen eingesteck
ten Staben/ f, g und h, mißt die Distan
zen derselben von den Stationen auf der Haupt
linie und trägt sie auf das Tischlein. Llls-
dcnn werden diese Punkten f g, und h vor
neue Stationen angenommen/ und zu erst
nach den Stationen auf der Hauptlinie/ her
nach aber nach allen Ecken der Gebäuden/ die
man im Hof sichet/ sie mögen nun zu diesem
oder zu des Nachbars Hof gehören/ und wenn
es zu trifft nach dem hinten im Garten stecken
den Grab visieret / wie bey i, von welchem
man