xgo Zweyte Abtheilung,
§• *9i.
Ist das Feld seinem Umfang nach aufge
nommen , so kann man hernach die darinnen
vorkommende Verminungen , Marksteine,
Pfahle, und was sonsten vorkonrmen mag,
wie auch die Specialstücke jeder Besitzer be
sonders aufmessen, und in Riß eintragen und
selbige mir gewissen Zeichen bemerken, welche
man wo es der Platz auf dem Riß erlaubt,
beystHl, den Namen der Besitzer, und der
Inhalt der ihn, zu gehörigen Specialstücken
bevgeHneben wird. Wie dieses alles zu ver
richten ist bereits 178 gezeiget worden. Auf
eben diese Weise kann man ferner nach §. 179
ein groß Stück des Wiesengmndes nach dem
andern, nach §. 182 den Wald, nach §.
i85. das Dorf u. s. w. aufmessen und auf
tragen.
Ein und zwanzigste Aufgabe.
Emen solchen Flurriß Zu probiren.
§. 192..
Wenn man einen Flurriß probieren will,
so suche man sich auf dem Feld Granzsteme
aus, da man von einem zum andern hinse
hen und messen kann. Auf der Kupfert.XIF
Sind es die punktierte Linien F D, und B 0.
Diese mißt man mit Bedacht, indem man
alle notable Dinge nach ihren Entfernungen
zum