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Zweiter Teil. Integral-Rechnung.
ohne den Betrag (h — a) (d — c) M jemals überschreiten zu
können, andererseits wird die mit 8' hezeiebnete Summe ab
nehmen, ohne unter (Jj — a)(cl — c)m herahsinken zu können.
Beide Summen nähern sich also einander und konvergieren
gegen eine gemeinsame Grenze, welche zugleich der Grenzwert
der eingeschlossenen Summe S ist, weil ihre Differenz
(9) S' - S x (M kl - m kl )d\s t
vermöge der Stetigkeit der Funktion f{x, y) schließlich kleiner
wird als eine beliebig klein festgesetzte positive Größe e.
Um dies zu zeigen, sei x k /y l der Mittelpunkt des Recht
ecks efgh; weil f(x, y) im Bereiche P stetig ist, läßt sich zu
einem beliebig klein festgesetzten positiven A ein hinreichend
kleines positives y bestimmen derart, daß
I f(?, y) ~ f{x it y t ) | < A,
solange x — x k \ <. y und y — y k | < y (45); ist also die
Teilung von P einmal so weit gediehen, daß jedes Teilrechteck
nach beiden Richtungen eine Ausdehnung kleiner als 2 y be
sitzt, so ist auch
n % yi) I <*
i M ky j f(x k , y^) \ <C A
und somit
Mk, l m k, i 2 A,
daher
S' — S x < (?> — d){d — c) • 2 A;
wählt man also 2 A = -r r-rj t , so wird in der Tat
(b — d)(d — c) ’
S — 8j <C i,
sobald nur alle ö k und s l kleiner geworden sind als 2 y.
Daß der gemeinsame Grenzwert der Summen S 17 8, 8'
unabhängig ist von der Art der Teilung des P, ergibt sich
daraus, daß jedes S t kleiner ist als das auf dieselbe oder irgend
eine andere Teilung gegründete 8'; der Beweis hierfür ist ganz
analog dem in 218, 4) gegebenen zu führen.
Man definiert nun den Grenzwert der Doppelsumme 8 als