V
b d
(12) fdxffix, y)dy.
a c
Die Wertgleichheit dieser beiden Integralausdrücke ist in
278 nachgewiesen worden; beide bestimmen den Wert des
Doppelintegrals (10).
Erfolgt die Ausrechnung nach Vorschrift von (11), so
geschieht die erste Integration bei festem y in bezug auf x,
geometrisch gesprochen, längs einer das Integrationsgebiet
durchsetzenden zur x-Achse parallelen Transversalen wie UV
(Fig. 123), die zweite nach y zwischen den beiden äußersten
Lagen dieser Transversale. Nach Vorschrift von (12) geschieht
die erste Integration bei konstantem x, etwa längs QB, die
zweite nach x zwischen den beiden äußersten Lagen von QB.
Mg. 124.
281. Beliebig begrenztes Integrationsgebiet. Es
liegt nun nahe, den Begriff des Doppelintegrais dahin zu ver
allgemeinern, daß man ein beliebig be
grenztes Integrationsgebiet P (Fig. 124)
zugrunde legt, auf welchem die Funktion
f(x, y) endlich und stetig ist. Die In
tegration von f(x, y) erstreckt sich dann
auf solche Wortverbindungen xjy, wel
chen Punkte innerhalb und am Rande
von P entsprechen; analytisch sind derlei
Wert Verbindungen dadurch gekennzeich
net, daß sie einer oder mehreren Relationen von der Form
(13) i>(x,y)^0
genügen; so würde beispielsweise, wenn das Integrationsgebiet
ein um 0 mit dem Radius B beschriebener Kreis wäre, diese
Relation
x 2 + y 2 -B 2 £ 0
lauten, dagegen durch die drei Relationen
x 3> 0, y^> 0, x 2 + y 2 — B 2 0
zu ersetzen sein, wenn nur der erste Quadrant dieses Kreises
das Integrationsgebiet darstellte.
Am einfachsten gestaltet sich die Darstellung eines solchen
Doppelintegrals, wenn die Randkurve C von P durch jede
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Zweiter Teil. Integral-Rechnung.