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Zweiter Teil. Integral-Rechnung.
In bezug auf die homogene Differentialgleichung kann
zunächst der folgende Satz bewiesen werden: Das allgemeine
Integral einer homogenen linearen Differentialgleichung ist linear
und homogen in bezug auf die willkürlichen Konstanten.
Ist nämlich y 1 eine Funktion von x, welche die Gleichung
(2) identisch befriedigt, kurz gesagt, ein partikuläres Integral
dieser Gleichung, so ist auch c 1 y 1 ein Integral derselben, wenn
c 1 eine beliebige Konstante bedeutet; denn ist
so ist auch
2^( c i2/i) (w ~' 0 = G = °-
Sind ferner y v y 2 , . . ., y k mehrere partikuläre Integrale
von (2), so ist auch das mit beliebigen Konstanten gebildete
Aggregat c 1 y i 4- c 2 y 2 + ■ ■ • + c k y k ein Integral der Gleichung;
denn aus
= 0, 2W-"> - 0
folgt, daß auch
= G + * • ’ + G = 0
ist.
Wenn daher k = n, so stellt
(3)
y = c xVx + o 2 y 2 -\ + c n y n
das allgemeine Integral vor, vorausgesetzt jedoch, daß die n
willkürlichen Parameter c v c 2 , . . ., c n wesentlich sind.
Damit wäre der oben ausgesprochene Satz bewiesen; die
zuletzt gemachte Voraussetzung aber erfordert näheres Ein
gehen in die Sache.
360. Fundamentalsystem von partikulären Inte
gralen. Erteilt man der unabhängigen Yariabeln einen
Anfangs wert x = x {) und ordnet ihm beliebige Anfangs werte
V(o), ?/(0), •••, 2/(o) _1> von y und seinen n — 1 ersten Ableitungen
zu, so ist durch (2) der zugehörige Wert yffl der n-ten Ab-