Die Lehre vom Steinfchiritt.
Tafel 34.
262. Der Steinschnitt hat zum Zwecke, die Steine in bestimm
ten Formen herzurichten, sodaß dieselben, in gewisser Ordnung neben
einander gelegt, Maueröffnungen, Gewölbe, Bogenstellungen u. s. w.
bilden. Man nennt diese Bearbeitung der Steine das Zurichten oder
Abbretten.
Der Lehre des Steinschnittes dient als Grundlage die darstellende
Geometrie, von welcher jene nur eine besondere Anwendung ist; es
kommen dabei fast ausschließlich Erzeugungen von Flächen, deren Durch
schnitte und Entwickelungen vor.
Um die Steine gehörig zurichten zu können, muß jeder einzelne in
seiner natürlichen Größe gezeichnet und hauptsächlich die Seitenflächen,
welche die anliegenden Steine berühren, die sogenannten Stoßfugen
oder Häupter, genau angegeben werden. Je nach der Lage, welche
den einzelnen Gewölbsteinen zukommt, werden dieselben gewöhnliche
und hackenförmige Gewölbsteine, Tragsteine, Schlußsteine,
u. s. w. genannt.
Es soll hier keineswegs eine vollständige Abhandlung über den
Steinschnitt gegeben werden; allein als Anwendung des geometrischen
Zeichnens dürften einige Beispiele am Platze sein, in welchen das bei
diesen Aufgaben zu befolgende Verfahren hinlänglich erörtert werden
kann.
Tonstrnktion eines Kernbogens.
Fig. 1 und 2.
263. Es sei die Ausgabe gestellt, die Zeichnung eines gewölbten
Thorbogens, dessen vordere Oeffnung eine windschiefe Fläche bilde, an
zufertigen. Diese Fläche wird durch eine Gerade 6.4 erzeugt, welche