Full text: Lehrbuch des industriellen Zeichnens, mit besonderer Anwendung auf Maschinen und einige architektonische Construktionen ([Textband])

Die Lehre vom Steinfchiritt. 
Tafel 34. 
262. Der Steinschnitt hat zum Zwecke, die Steine in bestimm 
ten Formen herzurichten, sodaß dieselben, in gewisser Ordnung neben 
einander gelegt, Maueröffnungen, Gewölbe, Bogenstellungen u. s. w. 
bilden. Man nennt diese Bearbeitung der Steine das Zurichten oder 
Abbretten. 
Der Lehre des Steinschnittes dient als Grundlage die darstellende 
Geometrie, von welcher jene nur eine besondere Anwendung ist; es 
kommen dabei fast ausschließlich Erzeugungen von Flächen, deren Durch 
schnitte und Entwickelungen vor. 
Um die Steine gehörig zurichten zu können, muß jeder einzelne in 
seiner natürlichen Größe gezeichnet und hauptsächlich die Seitenflächen, 
welche die anliegenden Steine berühren, die sogenannten Stoßfugen 
oder Häupter, genau angegeben werden. Je nach der Lage, welche 
den einzelnen Gewölbsteinen zukommt, werden dieselben gewöhnliche 
und hackenförmige Gewölbsteine, Tragsteine, Schlußsteine, 
u. s. w. genannt. 
Es soll hier keineswegs eine vollständige Abhandlung über den 
Steinschnitt gegeben werden; allein als Anwendung des geometrischen 
Zeichnens dürften einige Beispiele am Platze sein, in welchen das bei 
diesen Aufgaben zu befolgende Verfahren hinlänglich erörtert werden 
kann. 
Tonstrnktion eines Kernbogens. 
Fig. 1 und 2. 
263. Es sei die Ausgabe gestellt, die Zeichnung eines gewölbten 
Thorbogens, dessen vordere Oeffnung eine windschiefe Fläche bilde, an 
zufertigen. Diese Fläche wird durch eine Gerade 6.4 erzeugt, welche
	        
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