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Nun enthält 4- vom Ganzen oder ein dnrch die erste
Theilung erhaltener Streifen 12 solcher 24stel; ~ des
Ganzen oder 2 dnrch die zweite Theilung erhaltene Streifen
8 solcher 24stel, welche, 2mal genommen, geben;
endlich besteht i. des Ganzen oder ein durch die dritte
Theilung erhaltener Streifen aus 6 solcher 24stel, welche
3mal genommen, $4 geben. So in allen Fällen.
Die Schüler üben sich in Beispielen und machen sich eine
Regel.
Drittes Verfahren.
I. Die Aufgabe verlangt, gegebene Brüche in gleich-
geltende von einerlei Namen zu verwandeln. Nun wird
der Werth eines Bruches nicht geändert, wenn sowohl
Zähler, als Nenner, durch die nämliche Zahl multiplicirt
wird. Sind daher z. B. •§- und | gleichnamig zu machen,
so wollen wir im Bruche | sowohl Zähler, als Nenner
mit 5 multipliciren und wir erhalten ~; mul-
tiplicircn wir im Bruche f, Zähler und Nenner mit'3,
3.3 9
so erhalten wir ■ ■■■■ = —. Mit welchen Zahlen mul-
tiplicirt man aber in allen Fallen? Wie in unserm Beispiele,
wählt man beim ersten Bruche den Nenner des zweiten,
beim zweiten Bru
erhält man als
beider Nenner,
ändert bleiben.
II. Sind m
£ gleichnamig zi
und Nenner des
5 der übrigen 8
zweiten Bruches
Brüche; endlich 1
durch die Nennei
2 .
man 4 = £—
4 .
4t, 4_ —
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des Werths glei
Verfahren findet
Statt und man k
trplicire den
Bruches mit
der übrigen !
gleichnamig: T V
i . + 7 ini s 2 •
s 5 t t ä nno T .
ttud Z- Z tt, tV
Man verglei
i3. ♦ 1t11 h ^
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te lt Brüchen |,
In welcher Drb:
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man nur sieht,
einem Ganzen, i