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Analytische Geometrie der Ebene. § 5. Der Kreis.
fälle gegenwärtig zu halten: Die Radikalachse eines eigentlichen Kreises
und eines auf seinem Umfange liegenden Nullkreises ist die zugehörige
Tangente, und die Radikalachse eines eigentlichen Kreises und einer
Geraden ist diese selbst.
Um demnach die Radikalachse eines Kreises h und eines Punktes P
Fig. 80, zu erhalten, legt man durch P einen h schneidenden Hilfskreis
bestimmt das Radikalzentrum von Je, P, Je'
und führt durch dieses di« gesuchte Radikal
achse R senkrecht zu ß P. Ihr kommt die
Eigenschaft zu, daß jeder Kreis, der aus
einem ihrer Punkte durch P beschrieben
wird, den Kreis Je orthogonal schneidet.
Die Radikalachse zweier Punkte ist
ihre Symmetrale, das Radikalzentrum dreier
Punkte der Mittelpunkt des durch sie be-
■x'
-ff—
'F
Fig. 80.
stimmten Kreises.
Das Radikalzentrum eines eigentlichen Kreises oder eines Null
kreises und zweier Geraden ist der Schnittpunkt der letzteren, das
Radikalzentrum dreier Geraden der lukreismittelpunkt ihres Dreiecks.
Mit Hilfe dieser Bemerkungen kann bei
spielsweise die Aufgabe gelöst werden, zu zwei
Kreisen Je 1} Je 2 den Orthogonalkreis zu zeichnen,
der durch einen gegebenen Punkt geht. Der
°] Mittelpunkt des gesuchten Kreises ist das Radi
kalzentrum F von l\, Je. 2 und P.
Ferner die Aufgabe, zu einem Kreise Je und
einer Geraden g den Orthogonalkreis zu zeichnen,
der durch einen gegebenen Punkt P geht. Mittel
punkt des gesuchten Kreises 0 ist das Radi
kalzentrum P von Je, g, P, Fig, 81.
198. Kreisbüschel. Wir knüpfen an die einleitende Bemerkung
von 191 au, wonach ein Kreis im rechtwinkligen Koordinatensystem
im allgemeinen durch drei Bedingungen bestimmt ist. Sind weniger
als drei Bedingungen vorhanden, so genügt ihnen nicht ein Kreis,
sondern ein System von Kreisen.
Fig. 81.
Insbesondere bezeichnet man die Gesamtheit der Kreise, die durch
zwei gegebene Punkte gehen, als einen Kreisbdschel, die gegebenen
Punkte als dessen GrundpunJde. Diese Definition ist jedoch nur dann
geometrisch unmittelbar zu verwenden, wenn die Grundpunkte reell
sind und auch da nicht etwa als Endergebnis eines Greuzprozesses
vereinigt liegen.
Eine alle Fälle umfassende Definition erhält man, indem man
die Grnndpunkte nicht als solche, sondern als die gemeinsamen