210 Zweiter Theil. Integral-Rechnung.
0-693 147 64 — 0-000 002 03 = 0-693 145 61
und
0-693 147 64 — 0-000 000 06 = 0-693 147 58
enthalten ist; dies trifft auch thatsächlich zu.
§ 2. Rectification von Curven.
283. In Art. 147 ist die Länge eines Curvenbogens als
Grenzwert der Länge eines ihm eingeschriebenen Sehnenzuges
definirt worden, dessen Seitenanzahl beständig wächst und
dessen jede Seite gegen Null convergirt, die Existenz eines
solchen Grenzwertes vorausgesetzt. Die Bestimmung der so
definirten Länge wird als Rectification der Curve bezeichnet.
Angenommen,
V = fi?)
sei die Gleichung der Curve, a, 6 seien die Abscissen der End
punkte des Bogens. Die Eckpunkte M 0} M 2 , . . . M 2n —2, M 2n
des Polygons, bis auf M 0 , M 2n willkürlich angenommen, mögen
die Abscissen
a = Xq, x 2} . . . x 2n —2; x 2n = 5
haben; die Länge der Seite M. 2k _ 2 M 2 ^ ist dann durch die
positive Quadratwurzel
y(%2Je Xz/c—z) 2 -j- if{%2Jc) — f{X 2 %—2)) 2
gegeben und die Länge des ganzen Polygons durch
n
(#2k X 2 k — g) 2 -f- (/ ($2 Je) f{%2k— 2 )) 2 .
1
Hat nun f(x) an jeder Stelle von (a, h) einen Differential
quotienten, so ist dem Mittelwertsatze (37) zufolge
f{% 2 k) fi%2k—f) = i%2 k — X'2k—f)f (#2it —l)
für Je = 1, 2, . . . w; x 2 k i bezeichnet dabei einen bestimmten
Wert zwischen x 21c — 2 und x 2k , Unter diesen Voraussetzungen
ist die Länge des Polygons
n
(#2 k —2)l/l + f\x 2 k—l) 2 -
1
Nach 213 aber convergirt dieser Ausdruck, während n
beständig wächst und jedes x 2 k — #2*—2 gegen Null ab-