Full text: Vorlesungen über Differential- und Integral-Rechnung (2. Band)

Fünfter Abschnitt. Differentialgleichungen. 
349 
339. Die Kenntnis eines particulären Integrals einer homo 
genen Differentialgleichung ermöglicht es, die Ordnung der 
Gleichung um eine Einheit zu erniedrigen, ohne ihren linearen 
Charakter aufzuheben. 
Es sei nämlich y x ein Integral der Gleichung 
(1) 
ihr allgemeines Integral kann dann immer in der Form 
(2) 
angenommen werden, wenn unter z eine erst zu bestimmende 
Function yon x verstanden wird. Behufs Ermittelung der 
selben ist nur nöthig auszudrücken, dass (1) durch (2) befrie 
digt werde. Nun hat man neben 
} f eAx +Ci) 
y{n) = yM 
,(«—!) 
(n — 2) r | | (n — 1) 
y\ 'H h yi# ; 
multiplicirt man diese Gleichungen der Reihe nach mit p n , 
p n —i, p n —2, ■ • ■ Po und bildet ihre Summe, so verschwindet 
in dieser nicht allein die linke Seite, weil (1) erfüllt werden 
behaftete Glied der 
muss, sondern 
rechten Seite, weil y x ein Integral von (1) ist; die Coefficienten 
von z, z ,. . . 0 { - n ~ 15 werden bekannte Functionen von x, die 
der Reihe nach mit q n —i, q n —2,---qo bezeichnet werden 
mögen. Mithin hängt die Bestimmung des z ab von der Gleichung 
(3) g 0 ^ _1) + 2i2 (k - 2) + f- q n -i0 = 0; 
dies aber ist eine homogene lineare Differentialgleichung, deren 
allgemeines Integral die Form z = c 2 y 2 -{- c 3 y 3 -f- • • • -{- c n y n 
hat. Setzt man dasselbe, nachdem es gefunden worden, in (2) 
ein, so ergibt sich das allgemeine Integral von (1) wieder in 
der bekannten Form 
V == GVi + CaVi f V2 dx + c 3 y x py 3 dx f- c n y l j*y n dx.
	        
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