Full text: Vorlesungen über Differential- und Integral-Rechnung (2. Band)

376 
Zweiter Theil. Integral-Rechnung. 
doppelt so hoch, ist als die des höchsten in V vorkommenden 
Differentialquotienten, in manchen Fällen auf eine niedrigere 
Ordnung gebracht werden kann. 
So ist in dem Falle 1), wenn V = f{x, y) ist. 
weshalb sich die Gleichung @ = 0 auf 
— y;= 0 
reducirt, woraus unmittelbar 
folgt; dies aber ist nurmehr eine Differentialgleichung erster 
Ordnung. 
Ist V = f{y, y), so gibt die Gleichung 
y—y;=° 
in Verbindung mit 
dV — Ydy -f- Y x dy 
die neue Gleichung 
dV = Y x dy -f- Y x dy — y'Y x dx + Y x dy = d(y'Y x ), 
woraus aber 
V=y'Y 1 + c 
folgt; es bleibt also wieder nur noch eine Differentialgleichung 
erster Ordnung zur Integration übrig. 
351. Wenn die zu bestimmende Function y } durch welche 
das Integral 
Xi 
(21) v=f Vdx 
Xq 
einen extremen Wert erlangen soll, keiner weiteren Bedingung 
unterworfen ist, so spricht man von einem absoluten Extreme 
des v. 
Soli hingegen die Function y auch noch der Forderung 
genügen, dass das mit ihrer Hilfe gebildete Integral 
(22) w =f Wdx > 
Xq 
wobei W eine Function von x, y, y } y", . . . bedeutet, einen 
vorgeschriebenen Wert a annehme, dann bezeichnet man den 
so bestimmten Wert von v als relatives Extrem.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.