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III. Abschnitt. § 6. Drei- und mehrfache Integrale
JJJ f(x, y, z) äx dy dz
(32)
anschreibt. Daß der Grenzwert vorhanden ist, wenn f(x, y } z) die voraus
gesetzten Eigenschaften besitzt, ergibt sich durch eine Schlußreihe, die
der in 287—289 entwickelten völlig analog ist. Praktisch wird dieser
Grenzwert dadurch erhalten, daß man auf die Funktion f(x,y,z) drei
sukzessive Integrationen in dem eingangs erwähnten Sinne ausübt, z. B.
die erste nach z zwischen den Grenzen g, /&; die zweite nach y zwischen
c, d\ die dritte nach x zwischen a, &; oder in einer der noch möglichen
fünf Reihenfolgen.
Hiernach hat man für (32) nach Trennung der Integrationen in der
Reihenfolge z, y, x die Darstellung
d
h
(33)
9
a
Der so festgelegte Begriff des dreifachen Integrals kann auch auf
einen Raum R ausgedehnt werden, der beliebig begrenzt ist; wird die
Begrenzung beispielsweise durch eine in sich
geschlossene Fläche gebildet, deren Gleichung
F(x, y, z) = 0 (34)
ist, so kann die Auflösung in einfache Integra
tionen ohne weiteres geschehen, wenn diese
Fläche von Parallelen zu einer der Koordinaten
achsen nicht öfter als zweimal getroffen wird.
Gilt dies für die Parallelen zur z-Achse, so hat die
erste bei festen Werten von x, y erfolgende Inte-
o
Fig. 147.
gration zwischen jenen Grenzen zu geschehen, welche durch die Appli
katen der zu xjy gehörigen Punkte M 0 , M 1 (Fig. 147) von (34) be
zeichnet sind; bezeichnet man diese Auflösungen von (34) nachz in steigen
der Größenordnung mit cp 0 (x, y), <p x (x, y) so gibt die erste Integration
Vi (x,V)
<po (*i V)
Die nun erübrigende zweifache Integration hat zum Gebiete jenen
Teil der #«/-Ebene, welcher durch den sichtbaren Umriß von (34) in dieser