299. Bedingung für die Unabhängigkeit des Kurvenintegrals
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selben Integralwert führen sollen, so muß der über den ganzen geschlos
senen Linienzug in irgend einer Richtung gebildete Integralwert Null
sein; denn aus
f (Pdx + Qdy) (Pdx + Qdy)
( A C L B) ( A 6'j B)
folgt mit Rücksicht auf (4):
j (Pdx + Qdy) -\-j (Pdx -f- Qdy)
(a\b) (IIC„ä)
(Pdx + Qdy) = 0.
(AC’tBCzA)
Das ist aber nur dann der Fall, wenn P, Q nebst ihren partiellen
Ableitungen erster Ordnung auf dem von den beiden Wegen eingeschlos
senen Gebiet stetig sind und die Bedingung ~ erfüllen.
Man kann dieses Ergebnis, um auch Gebiete einzubeziehen, die
mehrere getrennte Randkurven besitzen, wie folgt aussprechen:
Zwei in dem Gebiet, auf ivelchem P, Q nebst ihren partiellen Ablei
tungen erster Ordnung stetig sind und der Bedingung ~~ = genügen,
zwischen zwei Punkten A, B verlaufende Integrationswege führen dann
und nur dann zu demselben Wert des Integrals f (Pdx + Qdy), wenn
sich der eine Weg ohne Überschreitung eines Bandes in den andern über
führen läßt 1 ).
Das wird in einem einrandigen Gebiet für alle, zwei Punkte ver
bindenden Wege der Fall sein; bei einem Gebiet von der Form Fig. 153,
das drei Ränder C, C', C" hat, gilt dies bei
spielsweise von den Wegen A1B und A2B,
nicht aber von diesen und dem Wege A?>B.
Bezüglich in sich geschlossener Integra
tionswege ergibt sich daraus folgendes. Läßt
sich ein solcher Integrationsweg ohne Über
schreitung eines Randes auf einen Punkt zu
sammenziehen, so ist das Integral längs des
selben gleich Null (W 1} Fig. 154). Lassen
Mg. 153.
1) Eine andere Begründung dieses fundamentalen Satzes wird in der Yaria
tionsrechnung gegeben werden.
Czüber, Vorlesungen. II. i. Aul
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