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Y. Abschnitt. § 7. Lineare Differentialgleichungen
sind die Ableitungen der Funktionen u l} u 2 , . . ., u n eindeutig bestimmt;
denn das System (9) ist in bezug auf diese Ableitungen linear und seine
Determinante
Vi y2 • • • y«
D== yi yi • • ■ VÚ
(10)
y¿ n ~ l) yr n ~ 1} ■ • • y n (n ~ 1)
ist von Null verschieden, weil y 1} y 2 ,. . ., y n ein Fundamentalsystem von
(2) bilden (384). Bezeichnet man die den Elementen der letzten Zeile von
(10) adjungierten Unterdeterminanten mit
Al7 ^27 • • - 7 7
so ist die Auflösung von (9) durch
, pD, , pU,
rhu Ai .— _± «
P^n
D
U.
n
gegeben, und hieraus geht durch Integration
hervor.
Schließlich hat man diese Werte in (4) einzusetzen, um das allge
meine Integral von (1) zu erhalten; dieses lautet also:
y — C 1 Vt + C 2 2/2 + ' ' ' + C n yn
(12)
(v = 1, 2, .. »).
Der erste Teil, d. i. 2o,y„ ist aber laut (3) das Integral r, der ho
mogenen Gleichung (2); mithin stellt der zweite Teil, d. i.
dasjenige partikuläre Integral Y dar (385), welches dem Wertsysteme
= 0, c 2 = 0, . . ., c n = 0 der Konstanten entspricht.
Um die Differentialgleichungen mit konstanten Koeffizienten voll
ständig zu erledigen, wollen wir für eine solche nicht homogene Glei
chung: