bilde.
Perspektivität ebener Figuren. Harmonische Gebilde. 161
oder als Pro-
ms des ein-
der beiderlei
Alles Gesagte läßt sich dahin zusammenfassen: Das Doppel-
verhältnis von vier Elementen einer Punktreibe, eines
Strahlbüschels, eines Ebenenbüschels bleibt ungeändert,
wenn man auf diese Gebilde beliebig die Operationen des
Projizierens oder Schneidens anwendet.
und a x h x c x d x
3n beide aus
, so stimmt
der darüber-
der Satz:
l r/ 1 in per-
wendig und
i seien,
ier Ebenen
Involutorische Grundgebilde.
Wir knüpfen an die gewonnenen Resultate die Erörterung einer
wichtigen speziellen Lagebeziehung an, die man zwischen Perspektiven
einförmigen Grundgebilden hersteilen kann.
337. Es seien zwei Perspektive Punktreihen gegeben. 0 sei
das Perspektivitätscentrum, g und g x ihre Träger, U und U x die un
endlich fernen Punkte derselben, G v und G ch die Gegenpunkte, end
lich AB und A X B X zwei ent
sprechende Strecken (Fig. 153). f
Da die Punktreihen ABG V üund
A 1 B x U x (t o0 perspektiv liegen, / \\ v /
haben sie gleiches Doppelver- / \ \ Z
s ABfzl ist
von einer
nämlich die
les Ebenen-
rerhältnisses
. Az/, zL BA
i. Daher ist:
hältnis: / *>¿4'^
AG V BU A,U, B,G^ / A V
BG V AU 3,0, A,G CC * #
Folglich hat man, weil 09 / ' ' / #
BU A,ü, 1 Fi g- 153.
A U ~ B, U, " ‘
ist: AG V : BG V = B x G a2 : A x G a> . Hiernach sind ABG V und B x A 1 G co
ähnliche Punktreihen und es ist auch:
A X B X : AB = G co A x ; BG V — G co B x ; AG V ,
Sollen die entsprechenden Strecken AB und A X B X einander gleich
werden, so muß eine der beiden Relationen
ner Schnitt
ab cd, denn
die Schnitt-
besclmeidet.
Goa A x = BG V , G a ,B x = AG V
erfüllt werden, woraus wegen der angenommenen Perspektivität die
andere folgt. Damit irgend zwei entsprechende Strecken
AB und A X B X in Perspektiven Punktreihen gleich seien, ist
nur erforderlich, daß zwei nicht entsprechende Endpunkte
Bf A und
derselben bezw. vom Gegenpunkte ihrer Reihe den gleichen
Abstand haben.-
d x in per
endig und
seien.
338. Trägt man also in den Perspektiven Reihen auf g und
g x resp. von G v und G m nach beiden Seiten eine willkürlich ange
nommene Strecke ab, und sind A und B, resp. B x und C x die sich
Rohn u. Papperitz I. \ 1