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5. Definition. Zwei Ideale a, b heißen relativ prim, wenn
ihr größter gemeinschaftlicher Teiler o ist. Die notwendige und
hinreichende Bedingung dafür ist, daß in a eine Funktion a, in b
eine Funktion ß existiert der Art, daß
« + /5=1,
oder, anders ausgedrückt, daß in a eine der Kongruenz « = 1 (mod. b)
oder in b eine der Kongruenz ß = l (mod. a) genügende Funktion
existiert.
6. Definition. Ein von o verschiedenes Ideal p heißt ein Prim
ideal, wenn kein anderes Ideal außer p und o in p auf geht.
Auf Grund dieser Definitionen ergeben sich nun die folgenden
Sätze über die Teilbarkeit der Ideale.
7. Sind a, b zwei Ideale mit dem kleinsten gemeinschaftlichen
Vielfachen m und dem größten gemeinschaftlichen Teiler b, so folgt
aus § 6, 1., 2.
N (m) = N (b) (b, m) = N (b) (b, a),
N{a) = N (b) (b, a) = N (b) (b, a),
folglich (b, a) von Null verschieden und
N (a) N (b) = N (m) N Qi).
8. Ist das Ideal a teilbar durch das Ideal b, so ist, nach § 6, 2.
N (ci) == (b, a) N (b),
also N (a) teilbar durch N (b).
Ist insbesondere (b, a) = 1, so ist auch b teilbar durch a, und
es folgt:
9. Ist a teilbar durch b und ist zugleich N (a) = N (b), so ist
a = b, d. h. beide Ideale sind identisch.
10. Ist a teilbar durch ct 1? b durch b 15 so ist ab teilbar durch
«A (§ 4, 7.).
11. Ist ein Ideal a teilbar durch ein Hauptideal o^i, so sind
alle Funktionen in a von der Form ß fx, und der Inbegriff der Funk
tionen ß ist wieder ein Ideal b, so daß man setzen kann
a = fib.
12. Ist fi eine beliebige von Null verschiedene Funktion in o
und das Ideal cifi teilbar durch das Ideal h(i, so ist a teilbar durch b,
und aus afi = hfi folgt a = b,