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STullpunkt des
1 Si, und p eine
2 teilbar ist. Es
eine Weise eine
Konstante c und
ülbar ist, so be-
W ertbestimmung
t iß, da die Be
fällt sind*).
x ist, also ins-
estsetzung in iß
reugt das Prim-
ir ist, und nur
)ht hervor, daß
reichem z einen
>chene Funktion
ilso mindestens
h sein muß, so
be, in welchem z
Funktion von z.
Resultat. Um
ges Mal zu er-
örpers man
5 derselben den
m, in denen z
einfacher ist der
endlich bleibt; ist iß' ein von diesen verschiedener Punkt, so hat in
ihm z ' — ~ den endlichen Wert Null; umgekehrt ist jeder Punkt iß',
in dem 2' den Wert Null hat, von den Punkten iß verschieden. Das
durch einen solchen Punkt iß' erzeugte Primideal p' in z' (welches
aus allen in iß' verschwindenden ganzen Funktionen von 2' besteht)
geht in 2' auf, und umgekehrt ist der Nullpunkt eines jeden in 2'
aufgehenden Primideals p' in 2' ein Punkt iß', in welchem 2' = 0
also 2 = 00 ist. Mit diesen in endlicher Anzahl vorhandenen, den
verschiedenen p' entsprechenden Ergänzungspunkten und den vorher
aus den Primidealen p in 2 abgeleiteten ist die Gesamtheit aller
Punkte iß erschöpft, deren Inbegriff die Riemannsche Fläche T bildet.
§ 15.
Die Ordnungszahlen.
1. Definition. Ist iß ein bestimmter Punkt, so betrachten wir
die sämtlichen in iß verschwindenden Funktionen n in £i, und er
teilen jeder derselben eine bestimmte Ordnungszahl nach folgen
dem Gesichtspunkt.
Eine solche Funktion p hat die Ordnungszahl 1, oder heißt
unendlich klein in der ersten Ordnung oder 0 1 in iß, wenn alle
Quotienten — in iß endlich bleiben. Ist p' eine ebensolche Funktion
Q
wie p, so ist — in iß weder 0 noch 00, und umgekehrt, ist — in iß
p p
weder 0 noch 00, so ist p' gleichfalls unendlich klein von der ersten
Ordnung. Gibt es ferner für irgendeine Funktion jt einen ganzen
positiven Exponenten r, so daß in iß weder 0 noch 00 wird, so
gilt dasselbe von -^, und n erhält die Ordnungszahl r oder heißt
unendlich klein in der Ordnung r im Punkte iß. Wir werden auch
sagen, je ist 0 r in iß oder n ist 0 in iß r .
Um die Frage nach der Existenz solcher Funktionen p und
solcher Ordnungszahlen r zu entscheiden, ergreife man eine beliebige
in iß endliche Variable 2, bezeichne mit p das durch iß erzeugte
Primideal in 2, und stelle jede Funktion n (mit Ausnahme der
ordnungslosen Konstanten 0) nach § 12 als Quotienten von zwei