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eine vollkommen bestimmte ist, sondern daß mehrere wesentlich ver
schiedene Zerlegungen derselben Zahl in unzerlegbare Faktoren exi
stieren (§ 160, 6.). Dies widerspricht so sehr dem in der rationalen
Zahlentheorie herrschenden Begriffe des Primzahlcharakters (§ 8), daß
wir deshalb eine unzerlegbare Zahl als solche noch nicht als Primzahl
anerkennen wollen; wir suchen daher für den wahren Primzahlcharakter
ein kräftigeres Kriterium als diese unzulängliche Unzerlegbarkeit auf
zustellen, ähnlich wie früher bei dem Begriffe der relativen Primzahl
(§ 160, 7.), indem wir die zu untersuchende Zahl ft nicht zerlegen,
sondern ihr Verhalten als Modul betrachten:
Eine ganze Zahl ft, welche keine Einheit ist, soll eine
Primzahl heißen, wenn jedes durch ft teilbare Produkt tj p
wenigstens einen durch ft teilbaren Faktor rj oder p besitzt.
Es ergibt sich dann sofort, daß die höchste in einem Produkte
aufgehende Potenz einer Primzahl ft das Produkt aus den höchsten
in den einzelnen Faktoren auf gehenden Potenzen von ft, und daß
jede durch ft nicht teilbare Zahl relative Primzahl zu ¡a ist. Man
erkennt ferner leicht, daß die kleinste durch ft teilbare rationale
ganze Zahl p notwendig eine Primzahl (im Körper der rationalen
Zahlen), und folglich die Norm von ft eine Potenz von p, nämlich
ein rationaler Divisor von N (p) = p n sein muß. Es werden daher
gewiß alle Primzahlen ft des Körpers entdeckt, wenn die Divisoren
aller rationalen Primzahlen p aufgesucht werden.
5. Ist aber ft keine Primzahl (und auch keine Einheit), existieren
also zwei durch ft nicht teilbare Zahlen rj, p, deren Produkt rj p durch
ft teilbar ist, so schreiten wir zu einer Zerlegung von ft in wirkliche
oder ideale, d, h. fingierte Faktoren. Gibt es nämlich in o einen
größten gemeinschaftlichen Teiler v der beiden Zahlen rj und ft =
v ja', der Art, daß die Quotienten rj : v und ¡a: v relative Primzahlen
sind, so ist ft in die beiden Faktoren v und ft' zerlegt, von denen
keiner eine Einheit ist, weil weder p noch rj durch ft teilbar ist.
Der Faktor ft' ist wesentlich dadurch bestimmt, daß alle Wurzeln cc'
der Kongruenz Tja = 0 (mod ft) durch ft' teilbar sind (z. B. auch
a — p), und daß ebenso jede durch ft' teilbare Zahl a auch der
vorstehenden Kongruenz genügt. Umgekehrt, gibt es in o eine Zahl ft',
welche in allen Wurzeln a der Kongruenz rja = 0 (mod ft) und nur in
diesen aufgeht, so ist auch ft teilbar durch ft', und der Quotient v = ft: ft'
ist der größte gemeinschaftliche Teiler der beiden Zahlen rj und ft.