§ 47. Ausgezeichnete Elemente.
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§ 47.
Ausgezeichnete Elemente.
In den vorhergehenden Auseinandersetzungen haben wir keine
Rücksicht auf die Art der Gebilde genommen, die wir projectivisch
auf einander bezogen. Nunmehr wollen wir voraussetzen, dafs die
beiden projectivischen Gebilde gleichartig, entweder zwei Punctreiheu,
Ebenenbüschel oder Strahlenbüschel seien. In zwei derartigen pro
jectivischen Gebilden existieren gewisse ausgezeichnete Elemente, die
in einer einfachen Relation zu den entsprechenden Elementen der
beiden Gebilde stehen.
1) Bei zwei projectivischen Punctreihen sind diese ausgezeichneten
Elemente die beiden unendlich fernen Puñete der Punctreihe und
die denselben entsprechenden Puñete, welche auch die Gegenpuncte
genannt werden.
Nehmen wir an, X = 0 und Y — 0 seien die Grundpuncte der
einen, die denselben bezüglich entsprechenden X'= 0 und Y'— 0
jene der anderen Punctreihe, so werden die beiden projectivischen
Punctreihen durch die Gleichungen dargestellt (§ 46):
X -f XY = 0, Z'+ cXY'= 0,
wo c eine Constante bezeichnet. Ist daher Z — 0 irgend ein Punct
der ersten, Z'— 0 der entsprechende der zweiten Punctreihe, so ist
XZ
ZY
= 9 1 5
X’Z’
ZY’
— Q cl .
wo q und q Constante bedeuten (§ 42). Für den unendlich fernen
Punct Q der ersten Punctreihe ist X =— daher ergiebt sich für
seinen entsprechenden Q' in der anderen Punctreihe
X'Q' cq'
• «' Y' ~ 9 ’
Für den unendlich fernen Punct R' der zweiten Punctreihe ist
X = — , somit für den entsprechenden B der ersten Punctreihe
XB Q_
BY cq’‘
Durch Multiplication beider Gleichungen ergiebt sich
BX- Q'X'— BY • Q'Y'.
Da nun X und X', Y und Y' irgend zwei Paare entsprechender
Puncte der beiden Punctreiheu waren, so ergiebt diese Formel den Satz:
Das Rechteck, welches gebildet wird aus den Abstän
den zweier entsprechenden Puncte zweier projectivischen
■Escherich, Einleitung i. d. anal. Geom. d. Kaum. 10