162 II. Abschnitt. Achtes Capitel. Die Erzeugnisse zweier Grundgebilde.
X', und umgekehrt. Somit bilden die Geraden, deren jede den Kegel
schnitt und die beiden Geraden g und g schneiden, eine Regelschar.
Hieraus folgt unmittelbar: Die Strahlenbüschel, welche die
Puncte eines Kegelschnittes aus irgend zweien derselben
projieieren, sind projectivisch in Ansehung der Strahlen,
welche denselben Punct des Kegelschnittes projieieren.
Denn legen wir durch den Kegelschnitt eine Regelschar, so wird
dieselbe aus je zwei ihrer Leitstrahlen durch zwei projectivische
Ebenenbüschel projiciert. Jeder derselben schneidet die Ebene des
Kegelschnittes in einem zu ihm projectivischen Strahlenbüschel, daher
sind diese beiden Strahlenbüschel selbst projectivisch in Ansehung
der Strahlen, welche entsprechenden Ebenen der beiden Ebenen
büschel entsprechen, womit die obige Behauptung erwiesen ist.
Aus der Thatsache, dafs durch einen Kegelschnitt sich stets
eine Regelschar legen läfst und dafs die Berührungsebenen an eine
Regelfläche längs einem Kegelschnitte sich in einem Puncte schneiden,
folgt ferner:
Je zwei Tangenten eines Kegelschnittes werden von
den übrigen in zwei projectivischen Punctreihen ge
schnitten; den Berührungspuncten der beiden Tangenten
entsprechen hierbei die in ihrem Durchschnittspuncte ver
einigten Puncte.
Behufs des Beweises legen wir durch den Kegelschnitt eine
Regelfläche. Die ßerührungsebenen derselben längs dem Kegelschnitte
schneiden sich in einem Puncte und jede derselben schneidet die
Ebene des Kegelschnittes in einer Tangente desselben. Die Be
rührungsebenen projieieren aber die beiden Regelscharen der Regel
fläche aus jenem Puncte, es werden also je zwei von allen übrigen
in zwei Strahlenbüscheln geschnitten, die (§ 52) projectivisch
sind in Ansehung der Strahlen, die in derselben dritten Berührungs
ebene liegen. Die Ebenen der Strahlenbüschel schneiden somit die
Ebene des Kegelschnittes in zwei Punctreihen, welche zu je einem
der Strahlenbüschel und daher unter einander projectivisch sind, und
zwar entsprechen in den beiden Punctreihen einander die Puncte,
welche auf derselben dritten Berührungsebene der Regelfläche, also
auf derselben dritten Tangente des Kegelschnittes liegen. Der zweite
Teil des Satzes ergiebt sich am anschaulichsten, wenn wir uns die
projectivischen Punctreihen auf den beiden Tangenten dadurch ent
standen denken, dafs eine dritte Tangente auf dem Kegelschnitte
gleitet. In jeder ihrer Lagen bestimmt sie bei der Bewegung zwei
entsprechende Puncte der beiden projectivischen Punctreihen; nähert
sie sich nun unbegrenzt der einen der beiden Tangenten, so nähert