166 II. Abschnitt. Achtes Capitel. Die Erzeugnisse zweier Grundgebilde.
Je nachdem nun diese beiden Ebenen reell sind, zusammenfallen oder
imaginär sind, schneidet die Ebene den Kegel in zwei reellen, zwei
zusammenfallenden oder zwei imaginären Geraden.
Die Ebene, welche mit dem Kegel nur einen Strahl gemeinsam
hat, wird dessen ßerührungsebene längs dieses Strahles genannt.
Jede Gerade, welche in derselben gezogen wird, hat mit dem Kegel
zwei zusammenfall ende Puncte gemeinsam und wird deshalb eine
Tangente des Kegels genannt. Die Schnittlinie der Berührungsebene
mit irgend einer anderen Ebene berührt somit den Kegelschnitt,
welcher vom Kegel in dieser Ebene ausgeschnitten wird.
2) Dem eben behandelten Falle, dafs die Axen der beiden pro-
jectivischen die Regelfläche erzeugenden Ebenenbüschel sich schneiden,
steht nach dem Gesetze der Reciprocität der Fall gegenüber, dafs
bei der reciproken Erzeugungsweise der Regelschar durch zwei pro-
jeetivische Punctreihen die Träger derselben in einer Ebene liegen.
Die Projectionsstrahleu derselben umhüllen dann, wie eben bemerkt
wurde (§ 53) einen Kegelschnitt. Die Gesamtheit dieser Projections-
strahlen wird auch oft der Strahlenbüschel der zweiten
Ordnung genannt.
Projicieren wir dieses Gebilde aus irgend einem Puncte des
Raumes, so wird der Kegelschnitt durch einen Kegel, jeder Projec-
tionsstrahl durch eine Berührungsebene desselben und die beiden
projectivischen Punctreihen durch zwei projectivische Strahlenbüschel
projiciert. Die Ebenen, welche je zwei entsprechende Strahlen dieser
beiden projectivischen Strahlenbüschel verbinden, umhüllen somit
einen Kegel. Wir gewinnen so den Satz:
Die Ebenen, welche durch die entsprechenden Strahlen
zweier projectivischen concentrischen Strahlenbüschel
bestimmt werden, umhüllen einen Kegel. Die Gesamt
heit dieser Ebenen wird ein Ebenenbüschel der zweiten
Ordnung genannt.
Es steht dieses Gebilde dem Kegelschnitte reciprok gegenüber.
Der Ebene des Kegelschnittes entspricht das gemeinsame Centrum
der beiden Strahlenbüschel, jedem Puncte desselben, als dem Durch
schnitte zweier entsprechender Strahlen projectivischer Büschel eine
der umhüllenden Ebenen, jeder Tangente der Durchschnitt zweier
nicht benachbarter umhüllenden Ebenen, also ein Strahl des Kegels.
Auch die Ebenen, welche durch die entsprechenden Elemente
einer Punctreihe und eines zu ihr projectivischen Strahlbüschels be
stimmt werden, bilden offenbar einen solchen Ebenenbüschel der
zweiten Ordnung. Denn diese Ebenen schneiden die Ebene, welche
durch den Träger der Punctreihe und den Mittelpunct des Strahlen