wo i alle Werte von 1 bis 3 zu durchlaufen hat, zum Träger besitzt;
und dafs das V- Element
ÄjFi + k 2 V 2 -\-k 3 V 3 =
des zweiten Grundgebildes im ersten Grundgebilde der zweiten Stufe
ein einförmiges Grundgebilde bestimmt, dessen Träger die Gerade ist:
2a nh Za i2 Jc. Za i3 Jc {
1 _ l l (4 )
~W ~ ■
Die Gerade, welche durch ein ü-Element des ersten oder V-Element
des zweiten Grundgebildes im anderen Grundgebilde bestimmt wird,
wollen wir das dem betreffenden Elemente entsprechende Element
der Verwandtschaft nennen, welche durch die Gleichung (2.) zwischen
den beiden Grundgebilden hergestellt wurde.
Erst'durch die Angabe der Wertgruppen zweier ü- oder V- Ele
mente können wir aus der Verwandtschaftsgleichung die Verhältnisse
der Parameter eines Elementes des anderen Grundgebildes berechnen.
Es bestimmen also zwei ü-Elemente des ersten oder zwei V- Ele
mente des zweiten Grundgebildes respective ein V- oder U- Element im
anderen Grundgebilde, Die beiden U-Elemente des ersten Systems
i/j —J- k 2 TI 2 "l - == ^7 “f" ^2 ^2 H - ^3 ^3 == 0 (&•)
bestimmen im zweiten Grundgebilde ein V-Element, dessen Gleichung
wir durch Elimination der k x , k. 2 , k 3 aus den drei Gleichungen
k i V i -\- k^V 2 k 3 V 3 = 0
k^2jeinA,- -J- k. 2 2-j- k 3 = 0
0
(6.)
k^Zlau-(- Ä 2 A? «2 * V- -f- k 3 2Ja^ t - /L t -
i i
erhalten. Wir finden hiernach als Gleichung des gesuchten Elementes
v i} r 2 , v 3
Aj CC'ii , Ai* , Aj 1
i i i
■A^ c&x i k i i A'ö^zV? AJ 6^3
i i i
Die beiden V-Elemente des zweiten Grundgebildes:
= 0.
(70