182 II. Abschnitt. Neuntes Capitel. Projectiv.Verwandtschaft der Grundgebilde.
hieraus geht aber hervor, dafs diese Gerade jedes der beiden Elemente
(5.) trägt, da sie identisch ist mit der Geraden, welche von dem
selben bestimmt wird, wie die Berechnung der Verhältnisse U { : ü 2 : Z7 3
aus (5.) lehrt. Dies ist aber der Inhalt des obigen Satzes, dem wir
wegen der eindeutigen Beziehung, welche zwischen den Elementen
der beiden Grundgebilde der zweiten Stufe hergestellt wurde, auch
die folgende Fassung geben können:
Beschreibt ein ü- Element des ersten oder ein F-Element des
zweiten Grundgebildes ein einförmiges Grundgebilde, so beschreibt
die entsprechende Gerade im anderen Grundgebilde ein zu diesem
projectivisches einförmiges Grundgebilde.“
3) Die Verwandtschaftsgleichung enthält in homogener Weise
neun Constante und ist somit gegeben, sobald die Verhältnisse von
acht derselben zur neunten bekannt sind. Eine Gerade nun, z. ß. des
ersten Grundgebildes wird durch ein Gleichuugssystem von der Form
Ai Ä 2 A 3
repräsentiert, und soll sie daher dem Elemente des zweiten Grund-
gebildes entsprechen, das durch die Parameter k 2 , bestimmt
wird, so mufs demnach sein
-^i • ^2 * ^-3 — (ii\ T^i: J£Jcii2 Jii : A/ciiz
wodurch zwei lineare homogene Relationen zwischen den neun Con-
stanteu a hergestellt werden. Es liefert also jedes Paar entsprechender
Elemente unserer Verwandtschaft zwei lineare homogene Relationen
zwischen den neun Ccustanten der Verwaudtschaftsgleichung. Die
selben sind also bestimmt, sobald vier Paare entsprechender Elemente
der Verwandtschaft gegeben sind,
§• 62.
1) Sind die Parameter der beiden Grundgebilde der zweiten Stufe
k x U x + A 2 U 2 + A 3 U, = 0 und k x V x -f ¿ 2 F 2 + & 3 V 3 — 0
durch zwei lineare Gleichungen mit einander verknüpft, so werden
durch dieselben allerdings die CT-Elemente des ersten und die F-Ele-
mente des zweiten Grundgebildes einander eindeutig zugeordnet, aber
im Allgemeinen werden hierdurch noch nicht den F-Eleraenten des
ersten oder F-Eleraenten des zweiten Grundgebildes, welche von
einer Geraden getragen werden, respective F- oder Z7-Elemente des
anderen Grundgebildes zugewiesen, die ebenfalls eine Gerade zum
Träger besitzen. Denn wie unmittelbar ersichtlich ist, genügen die
Parameter aller ¿/-Elemente des ersten oder F-Elemente des zweiten
Grundgebildes, die von einer Geraden getragen werden, einer be-