202 II. Abschnitt. Zehntes Capitel. Die Erzeugnisse projectiv. Grundgebilde.
Ut _ Ui U 3
2A, t r, iVi ( 12 0
X l t
und somit auch durch Elimination der ß aus (9.) und (10.) abge
leitet werden können.
Schneiden sich nun irgend zwei entsprechende Gerade der beiden
collinearen Grundgebilde in einem Puncte, so genügen dessen Coor-
dinaten den Gleichungen (11.), (12.), und offenbar umgekehrt: Jeder
Punct, dessen Coordinaten diesen Gleichungen genügen, ist der
Durchschnittspunet zweier entsprechenden Strahlen der beiden Bündel.
Denn sind
El = El = Ei n\
a t a 2 of 3 ' '
die Gleichungen des Strahles des ersten Bündels, welcher durch diesen
Punct geht, so genügen die Coordinaten dieses Punctes, wie die
Elimination von ZT), Z7 2 , Z7 3 aus (7.) und (11.) lehrt, auch der
Gleichung
Vj .... V* _ V 3
Za a cci Za i2 a i 2a i3 a f ,
l i i
also der Gleichung des entsprechenden Strahles im anderen Strah
lenbündel.
Der geometrische Ort der Durchschnittspuncte je zweier ent
sprechender Strahlen der beiden Strahlenbündel stellt sich nach den
obigen Gleichungen (11.), da jede derselben eine Regelfläche repräsen
tiert (§ 51), als der gemeinsame Durchschnitt der drei Regelflächen dar:
Fj Uüizüi — V., ZauUi == 0
i i
Vj 2Ja,i3 Ui — V3 E cii i ZT) =r= 0
i i
V 2 Edi 3 Ui — F 3 Eai2 Ui = 0 .
i i
Diese drei Regelflächen befinden sich aber, wie aus diesen Gleichungen
sofort erkannt wird, nicht in unabhängiger Lage von einander. Zu
nächst springt in die Augen, dafs je zwei derselben sich in einer
Geraden schneiden. Die erste und zweite haben die Gerade
F 1 = 0, EanUi = 0,
i
die erste und dritte die Gerade
F 2 = 0 , Ediiüi — 0,
i
und die zweite und dritte Regelfläche die Gerade
F 3 = 0 , EciizUi — 0